Hund mit Kabelbindern getötet – die Kripo ermittelt
RLP - Tierquälerei - Kriminalpolizei
Tierquälerei – Hund mit Kabelbindern getötet !
Ein Fußgänger fand am späten Freitagabend (28. Juli 2023) einen mutmaßlich mit einem Kabelbinder getöteten Hund.
Aktuell liegen der Polizei keine erfolgversprechenden Anhaltspunkte vor, die auf den Besitzer des Tieres oder einen Täter hinweisen könnten.
Die Ermittler wenden sich daher erneut an die Öffentlichkeit und fragen:
Wer besaß einen Hund und hat diesen kürzlich abgegeben? Wer berichtet darüber, dass sein Tier verstorben oder entlaufen sei? Bei dem toten Hund handelt es sich um einen Mischlingshund mit überwiegend schwarzem Fell, teilweise auch braun und weiß. Der Hund ist etwa 45 Zentimeter hoch. Es könnte sich um einen älteren Hund handeln.
Er ist nach Einschätzung der Polizei vermutlich seit drei bis vier Wochen tot.
Wann er auf dem Feldweg bei Imsbach abgelegt wurde, ist unklar.
Der Vorgang wird aktuell bei der Kriminalpolizei Kaiserslautern bearbeitet. Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 0631 369-2620 entgegen
Die Erstmeldung:
Am späten Abend des 28.07.2023 wird durch einen Fußgänger ein verendeter Hund an einem Feldweg in Verlängerung der Bergstraße aufgefunden. Der Hund wurde vermutlich mittels Kabelbinder erdrosselt und im Anschluss in eine grüne Plastiktüte gepackt.
Hinweise zum Täter liegen derzeit nicht vor. Der genaue Tatzeitraum ist ebenfalls nicht bekannt. Es wird geschätzt, dass der Hund seit etwa zwei bis drei Tagen auf dem Grundstück gelegen hat.
Wer Hinweise zur Tat oder dem Täter geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion in Rockenhausen unter 06361 917 0 in Verbindung zu setzen
In Deutschland regelt das Tierschutzgesetz (TierSchG) den Schutz von Tieren vor Tierquälerei.
Nach § 17 TierSchG kann Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen oder bei mehrfachen Verstößen können die Strafen höher ausfallen.
Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Tat, der Absicht des Täters und den Umständen, unter denen die Tierquälerei begangen wurde. In einigen Fällen können auch Berufsverbote oder andere Maßnahmen verhängt werden.
Es ist wichtig, dass Tierquälerei nicht toleriert wird und rechtzeitig gemeldet wird, um Tieren zu helfen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn Sie Zeuge von Tierquälerei werden oder einen Verdacht haben, sollten Sie dies den örtlichen Behörden oder Tierschutzorganisationen melden.