ICE mit Flasche beworfen
Ein gefährlicher Vorfall auf der Bahnstrecke zwischen Osnabrück und Bremen hat am Sonntagnachmittag für einen größeren Polizeieinsatz gesorgt. Unbekannte Täter warfen einen Intercity-Express (ICE) von einer Brücke aus mit einer Flasche ab. Die Bundespolizei hat Ermittlungen aufgenommen und bittet dringend um Hinweise aus der Bevölkerung.
Angriff auf fahrenden ICE bei Belm
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 19. April 2026, gegen 17:30 Uhr im Bereich einer Eisenbahnüberführung im Ortsteil Belm. Der Triebfahrzeugführer eines in Richtung Oldenburg fahrenden ICE erkannte kurz vor dem Passieren der Brücke zwei augenscheinliche Jugendliche. Diese warfen eine dickwandige Flasche gezielt auf den Zug.
Die Flasche traf die äußere Frontscheibe des ICE. Obwohl die Scheibe nicht durchschlug, entstand ein erheblicher Schaden am Triebfahrzeug. Der Lokführer reagierte sofort und leitete eine Schnellbremsung ein.
600 Reisende bleiben unverletzt
Zum Zeitpunkt des Angriffs befanden sich rund 600 Reisende im Zug. Trotz des gefährlichen Vorfalls wurde glücklicherweise niemand verletzt. Einsatzkräfte suchten den Nahbereich der Brücke ab, konnten jedoch keine Tatverdächtigen mehr antreffen.
Der Vorfall führte zu erheblichen Einschränkungen im Bahnverkehr. Die Strecke blieb von 17:33 Uhr bis 18:33 Uhr vollständig gesperrt.
Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs
Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Die Höhe des entstandenen Sachschadens wird derzeit noch ermittelt.
Hinweise zu den Tätern nimmt die Bundespolizeiinspektion Osnabrück unter der Telefonnummer 0541 331280 entgegen.
Warnung vor lebensgefährlichen Aktionen
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren an Bahnanlagen. Bereits kleine Eingriffe können schwerwiegende Folgen haben. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen den Verursachern auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen durch Eisenbahnunternehmen. Diese können in Einzelfällen noch bis zu 30 Jahre nach der Tat geltend gemacht werden.
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