Illegale Abfallverbringung und abgelaufener Führerschein: Kontrollen decken schwere Verstöße auf
Bundesamt und Polizei stoppen gleich zwei problematische Transporte
Beamte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) Mainz und der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier führten am Mittwoch und Donnerstag letzter Woche umfangreiche Verkehrskontrollen im gewerblichen Güterverkehr durch.
Dabei deckten sie sowohl einen Fall von illegaler Abfallverbringung als auch einen gravierenden Führerscheinverstoß auf. Die Einsatzkräfte verhinderten damit zwei gefährliche Weiterfahrten und leiteten mehrere Verfahren ein.
Am Mittwoch kontrollierten die Beamten auf der B 51 bei Olzheim einen niederländischen Heutransport. Der Lkw-Zug war von Losheim im Saarland auf dem Weg in die Niederlande. Bei der Überprüfung zeigte der Fahrer einen deutschen Führerschein vor, dessen Klassen C und CE jedoch bereits seit Februar 2018 abgelaufen waren. Damit fehlte ihm seit Jahren die erforderliche Berechtigung zum Führen des schweren Fahrzeuggespanns.
Maßüberschreitung und ungültiger Führerschein
Neben dem ungültigen Führerschein stellten die Kontrolleure einen weiteren massiven Verstoß fest: Der Lkw-Zug überschritt die zulässige Länge von 18,75 Metern um mehr als 50 Zentimeter. Die gemessene Gesamtlänge betrug 19,27 Meter. Aufgrund dieser Verstöße untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Erst als ein Ersatzfahrer am Nachmittag eintraf und den Transport übernahm, durfte das Gespann seine Fahrt fortsetzen.
Gegen den ursprünglichen Fahrer leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ein. Zusätzlich folgen Verfahren wegen der Maßüberschreitung sowie zur möglichen Einziehung des Frachterlöses.
Illegale Abfallverbringung auf der A 1 aufgedeckt
Am Donnerstag stoppten die Kontrollkräfte auf der A 1 bei Hetzerath einen Lkw, der Kerzenreste und Kerzenwachs von Frankreich über Luxemburg nach Deutschland transportierte. Schnell zeigte sich, dass der Transport nicht den abfallrechtlichen Vorgaben entsprach. Weder vorne noch hinten war das vorgeschriebene A-Schild angebracht. Der Fahrer konnte zudem keine Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für den Transport gefährlicher Abfälle vorweisen.
Besonders schwer wog eine fehlende Notifizierung für die grenzüberschreitende Abfallverbringung. Da die transportierten Materialien – Kerzenreste und Wachs – nicht in den entsprechenden Abkommen gelistet sind, stufte die Behörde den Vorgang als illegale Abfallverbringung ein. Zusätzlich stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen Sozialvorschriften fest, etwa in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten.
Mehrere Verfahren eingeleitet
Die Verantwortlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen der illegalen Abfallverbringung. Außerdem erstellt die Behörde einen Kontrollbericht zu den weiteren abfallrechtlichen Verstößen sowie einen weiteren Bericht an die zuständige BALM-Außenstelle hinsichtlich der Verstöße gegen Sozialvorschriften.
Weitere aktuelle Meldungen aus der Region finden Sie auf blaulichtmyk.de/news/ sowie im Bereich Verkehr. Zusätzliche Informationen zu gesetzlichen Vorgaben stellt unter anderem die Bundespolizei bereit.
