Aufgefundene Waffen und Waffenteile Quellenangabe: Polizeidirektion FLensburg
Kreis Schleswig-Flensburg – Eine Vielzahl illegaler Waffen und Munition hat die Polizei auf dem Gehรถft eines
58-jรคhrigen Mannes aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt.
Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens des Polizeirevieres Schleswig und einem daraus entstandenen Anfangsverdachtes von Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein wurde von der Staatsanwaltschaft Flensburg ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass es sich bei dem 58-Jรคhrigen mutmaรlich um einen Sammler handelt, der sich unter anderem durch die Suche mit Metallsonden illegal nicht nur in den Besitz von archรคologischen Fundstรผcken, sondern auch von Waffen und Munition brachte und diese bei einschlรคgigen Internetauktionshรคusern zum Kauf angeboten hatte. Deshalb wurden bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses am Donnerstag (15.12.22) Krรคfte des LKA und des Kampfmittelrรคumdienstes sowie der Bereitschaftspolizei hinzugezogen. Auรerdem nahmen zwei Archรคologen an der Durchsuchung teil. Diese fรผhrte neben dem Auffinden von archรคologischen Fundstรผcken, wie Mรผnzen aus der Rรถmerzeit, zu Flak- und Artilleriemunition, Bauteilen eines Flakgeschรผtzes und eines Tornados und Torpedos, weiterer Kriegswaffen und Kriegswaffenteile in hoher Zahl und einem Bargeldbetrag in fรผnfstelliger Hรถhe.
Zu dem o.g. Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mann nun zudem ein Verfahren u.a. wegen des Verstoรes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen und die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Beweismittel dauern an. Anhaltspunkte dafรผr, dass eine unmittelbare Gefahr fรผr die Zivilbevรถlkerung vorgelegen hรคtte, liegen derzeit nicht vor.
Fรผr ein Sondieren von Flรคchen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archรคologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). Eine Genehmigung ist erst nach bestandener Zertifizierung รผber das ALSH zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknรผpft. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz.
Ein besonderes Gefรคhrdungspotenzial geht von der Suche nach Kampfmitteln (z.B. Munition, sprengkrรคftige Kriegswaffen) aus. Jeder unsachgemรครe Umgang hiermit birgt ein erhebliches Risiko. Werden solche Gegenstรคnde gefunden, sind sie unverรคndert in der vorgefundenen Lage zu belassen und die Polizei ist unverzรผglich zu benachrichtigen.
Sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme von archรคologischen Funden als auch von Kampfmitteln in Aneignungsabsicht sind strafbar!
