Illegale Kriegswaffen in Schleswig-Holstein sichergestellt
Flensburg - Waffen - Polizei
Kreis Schleswig-Flensburg – Eine Vielzahl illegaler Waffen und Munition hat die Polizei auf dem Gehöft eines
58-jährigen Mannes aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt.
Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens des Polizeirevieres Schleswig und einem daraus entstandenen Anfangsverdachtes von Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein wurde von der Staatsanwaltschaft Flensburg ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass es sich bei dem 58-Jährigen mutmaßlich um einen Sammler handelt, der sich unter anderem durch die Suche mit Metallsonden illegal nicht nur in den Besitz von archäologischen Fundstücken, sondern auch von Waffen und Munition brachte und diese bei einschlägigen Internetauktionshäusern zum Kauf angeboten hatte. Deshalb wurden bei der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses am Donnerstag (15.12.22) Kräfte des LKA und des Kampfmittelräumdienstes sowie der Bereitschaftspolizei hinzugezogen. Außerdem nahmen zwei Archäologen an der Durchsuchung teil. Diese führte neben dem Auffinden von archäologischen Fundstücken, wie Münzen aus der Römerzeit, zu Flak- und Artilleriemunition, Bauteilen eines Flakgeschützes und eines Tornados und Torpedos, weiterer Kriegswaffen und Kriegswaffenteile in hoher Zahl und einem Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe.
Zu dem o.g. Ermittlungsverfahren wurde gegen den Mann nun zudem ein Verfahren u.a. wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen und die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Beweismittel dauern an. Anhaltspunkte dafür, dass eine unmittelbare Gefahr für die Zivilbevölkerung vorgelegen hätte, liegen derzeit nicht vor.
Für ein Sondieren von Flächen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). Eine Genehmigung ist erst nach bestandener Zertifizierung über das ALSH zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknüpft. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz.
Ein besonderes Gefährdungspotenzial geht von der Suche nach Kampfmitteln (z.B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen) aus. Jeder unsachgemäße Umgang hiermit birgt ein erhebliches Risiko. Werden solche Gegenstände gefunden, sind sie unverändert in der vorgefundenen Lage zu belassen und die Polizei ist unverzüglich zu benachrichtigen.
Sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme von archäologischen Funden als auch von Kampfmitteln in Aneignungsabsicht sind strafbar!