Nach Ermittlungen der Bundespolizei!
Das Landgericht Osnabrück hat fünf Angeklagte wegen unerlaubten Handels mit halbautomatischen Schusswaffen beziehungsweise unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt. Zwei Angeklagte verurteilte das Gericht zusätzlich wegen aufenthaltsrechtlicher Straftaten. Die Freiheitsstrafen liegen zwischen einem Jahr und drei Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten.
Bundespolizei ermittelte gegen grenzüberschreitende Vertriebswege
Die Grundlage für die Urteile lieferten umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Hannover. Die Ermittlungen führte die Bundespolizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück.
Nach Angaben der Ermittler stand die besondere Gefährlichkeit der Taten im Mittelpunkt. Die Bundespolizei richtete deshalb im Juni 2025 eine Besondere Aufbauorganisation ein. Zeitweise arbeiteten bis zu 200 Beamtinnen und Beamte daran, die grenzüberschreitenden Vertriebswege aufzudecken und weitere Taten zu verhindern.
Illegaler Waffenhandel in Wuppertal: Ermittler sprechen von florierendem Geschäft
Der Fall nahm nach einer Kontrolle am 25. Mai 2025 auf der B 402 im Bereich des ehemaligen Grenzübergangs Twist Fahrt auf. Bundespolizisten kontrollierten dort einen türkischen Staatsangehörigen nach der Einreise aus den Niederlanden. Er legte einen französischen Aufenthaltstitel vor, den die Beamten als Fälschung erkannten.
Auf seinem Mobiltelefon fanden die Ermittler zudem eine Filmsequenz, die offenbar als Werbevideo für den Verkauf von Waffen dienen sollte. Spätere Auswertungen führten die Ermittler nach Wuppertal. Dort identifizierten sie weitere Angeklagte als mutmaßliche Mittäter.
Nach polizeilicher Einschätzung betrieben die Angeklagten einen illegalen Waffenhandel in Wuppertal. Sie bezogen Schusswaffen und Munition über Mittelsmänner aus der Türkei. Überwiegend handelte es sich um Pistolen, die äußerlich Waffen des Herstellers „Glock“ ähneln sollten. Tatsächlich sollen sie aus illegalen Waffenwerkstätten in der Türkei stammen.
Zugriff im Juli: Pistolen, Munition und Waffen sichergestellt
Am 5. Juli 2025 griffen Spezialkräfte der Bundespolizei zu und nahmen die Angeklagten fest. Bei zeitgleichen Durchsuchungen fanden die Einsatzkräfte sechs einsatzbereite Pistolen, zahlreiche Munition verschiedener Kaliber sowie Schlag- und Hiebwaffen. Dazu zählten unter anderem Messer, eine Machete, eine Präzisionsschleuder und eine präparierte Eisenstange.
Außerdem stellten die Ermittler eine ballistische Schutzweste und zahlreiche gefälschte Dokumente sicher. Diese Dokumente sollen unter anderem zur Anmietung von Tatfahrzeugen gedient haben. Die Ermittler fanden zudem Hinweise auf eine Fälscherwerkstatt.
Bundespolizei sieht deutliches Signal gegen organisierte Kriminalität
Der zuständige Einsatz- und Ermittlungsleiter Helgo Martens erklärte nach dem Urteil, Deutschland werde zunehmend Zielland illegal produzierter und gefälschter „Glock“-Pistolen. Diese Waffen sollen nach seiner Einschätzung für gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Gruppierungen dienen.
Auch der Ständige Vertreter der Bundespolizeidirektion Hannover, Andreas Meier, wertete die Urteile als deutliches Zeichen gegen illegalen Waffenhandel und organisierte grenzüberschreitende Kriminalität.
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