Am frühen Samstagmorgen, gg. 01.00 Uhr, fiel einer Streife in Bad Neuenahr ein PKW-Fahrer auf, der augenscheinlich mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt fuhr. Die Streifenwagenbesatzung entschied sich zu einer Verkehrskontrolle. Als der Fahrer die Polizei hinter sich bemerkte, beschleunigte er seinen hochmotorisierten PKW und fuhr von Bad Neuenahr in Richtung Heppingen. Auf dieser Strecke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h beschränkt. Auch bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 – 120 Km/h gelang es der Streifenwagenbesatzung nicht den Abstand zu verringern. Letztlich konnte der PKW und sein Fahrer in Heppingen angetroffen und kontrolliert werden. Die Fahrereigenschaft des jungen Mannes aus dem Kreisgebiet konnte festgestellt werden. In der Kontrollmaßnahme stellte sich nun auch der Grund für diese Hochgeschwindigkeitsfahrt heraus. Dem jungen Mann war bewusst, dass er mit überhöhter Geschwindigkeit an der Streife vorbeigefahren war. Er wollte sich der Kontrollmaßnahme entziehen, weil er eine Strafe mit Punkten in Flensburg befürchtete. Während der Kontrollmaßnahme fiel den Beamten auf, dass der junge Mann deutliche Anzeichen für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln zeigte. Ein Test vor Ort bestätigte diesen Verdacht. Letztlich wurde dem jungen Mann die Weiterfahrt untersagt. Eine Blutprobe wurde entnommen. Sein Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Neben dem Verdacht einer Fahrt unter Drogeneinfluss muss er nun mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens rechnen.