Corona
Die รmter der Stadtverwaltung Koblenz sind weiterhin grundsรคtzlich unter Beachtung der geltenden Schutzmaรnahmen und Regelungen geรถffnet. In vielen Fรคllen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Maskenpflicht
Bรผrgerinnen und Bรผrger mรผssen in den Verwaltungsbereichen mit Publikumsverkehr eine medizinische Gesichtsmaske (“OP-Maske”) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen.
3G-Regel
Es gilt in den Verwaltungsgebรคuden der Stadtverwaltung Koblenz fรผr Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel – sie mรผssen also geimpft, genesen oder getestet sein.
2G+-Regel
Der Zugang zu den Innenbereichen verschiedener Einrichtungen und zu Veranstaltungen der Stadt Koblenz ist grundsรคtzlich nur noch geimpften oder genesenen Personen oder diesen gleich gestellten Personen mรถglich, die zusรคtzlich noch รผber einen aktuellen negativen Testnachweis verfรผgen mรผssen (2G+-Regelung).
Die zusรคtzliche Testpflicht entfรคllt, wenn sichergestellt ist, dass die Maskenpflicht durchgรคngig eingehalten wird, also die Maske von allen anwesenden Personen auch nicht zeitweise โ etwa fรผr den Verzehr von Speisen und Getrรคnken – abgelegt wird. Sie entfรคllt zudem fรผr Personen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung.
Die Regelung gilt in nachfolgenden Bereichen:
im Innenbereich von Hallenbรคdern (Beatusbad, Hallenbad a.d. Karthause),
im Innenbereich des Theaters Koblenz (Besuch: 2G, Pausengastronomie: 2G+),
im Musikunterricht in der Musikschule Koblenz und
im Innenbereich der Stรคdtischen Museen.
