Impfstoffentwickler streiten um ein mRNA-Grundlagenpatent ! Gerichtstermin steht !
Mรผnchen –
Beim 3. Senat des Bundespatentgerichts ist eine Klage anhรคngig, mit der das Mainzer Unternehmen BioNTech SE die Erklรคrung der Nichtigkeit eines Patents begehrt, dessen eingetragene Inhaberin
der Tรผbinger Wettbewerber CureVac AG ist.
Die Nichtigkeitsklage geht auf eine Verletzungsklage zurรผck, die sich gegen das COVID-19-mRNA Vakzin Comirnatyยฎ richtet. In dieser hat die Nichtigkeitsbeklagte die Nichtigkeitsklรคgerin vor dem
Landgericht Dรผsseldorf (Az.: 4c O 38/22) u.a. aus dem Streitpatent wegen Patentverletzung auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadenersatz verklagt.
Das im Jahr 2010 erteilte europรคische Patent EP 1 857 122 (Streitpatent) macht es sich zur Aufgabe,
ein neues System zur genetischen Vakzinierung bereitzustellen, das die mit den Eigenschaften von
DNA-Vakzinen verbundenen Nachteile รผberwindet und die Wirksamkeit von auf RNA-Spezies basierende Therapeutika (insbesondere Impfstoffe) erhรถht.
Die Klรคgerin hat vor dem Bundespatentgericht gegen die Patentinhaberin eine Nichtigkeitsklage
nach ยง 81 PatG erhoben. Sie ist der Auffassung, dass das Patent nicht hรคtte erteilt werden dรผrfen, da der dem Streitpatent zugrundeliegende Gegenstand nicht neu sei, zumindest aber nicht auf einer erfinderischen Tรคtigkeit beruhe und das Streitpatent die (vermeintliche) Erfindung auch nicht
ausfรผhrbar offenbare. Die Beklagte tritt der Klage in vollem Umfang entgegen.
Bei dem angegriffenen Schutzrecht handelt es sich um ein europรคisches Patent, das vom Europรคischen Patentamt erteilt worden ist. Das Bundespatentgericht kann ein europรคisches Patent nur mit Wirkung fรผr die Bundesrepublik fรผr nichtig erklรคren.
Der Senat hat Termin zur mรผndlichen Verhandlung fรผr Dienstag,ย 19. Dezember 2023, 09:30 Uhr, bestimmt.
