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Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren abgelehnt

Opposition sieht noch Bedarf für Nachbesserungen

Infektionsschutzgesetz: Eilverfahren im Bundestag abgelehnt
Opposition sieht noch Bedarf für Nachbesserungen

So schnell, wie Angela Merkel sich die Gesetzesänderung vorgestellt hatte, wird es dann doch nicht.
Für das für heute geplante Eilverfahren im deutschen Bundestag wurde die dafür notwendige Zwei-Drittel Mehrheit im Parlament nicht erreicht.
Hintergrund: Für die Gesetzgebung ist ein mehrtägiges Verfahren mit 3 Lesungen vorgesehen, nur bei der oben genannte 2/3 Mehrheit kann das umgangen werden.

Von Seiten der Opposition gibt es noch zu viel Gesprächsbedarf, so safte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP Fraktion Buschmann, „nichts sei schlimmer als schlampige Beratung“ und „Hier wiederholt sich die Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mentalität der Bundeskanzlerin.“. Von der AFD kommt eine generelle Ablehnung, Fraktionschef Gauland bezeichnete das Gesetz „als Irrsinn“. Auch die Linken wollen dagegen stimmen.

Dennoch ist davon auszugehen, daß die nun benötigte einfache Mehrheit im normalen Verfahren zusammenkommt, die erste Lesung ist für Freitag geplant, die zweite und dritte sind dann für Mittwoch nächster Woche angesetzt.
Da das Gesetz als sogenanntes Einspruchsgesetz angelegt ist, ist eine Zustimmung des Bundesrates nicht nötig, dieser kann allerdings Einspruch erheben.
Beobachter werten das als einen geschickten Schachzug der Regierung: Bei einer Abstimmung im Bundesrat hätten sich die beiden designierten Kanzlerkandidatur-Bewerber der Union Laschet und Söder enthalten müssen, da sie in ihren Landesparlamenten jeweils mit Partnern regieren. Laschets CDU in NRW mit der FDP, und Söders CSU in Bayern mit den Freien Wählern.
Beide sind gegen das Gesetz.

Auch wenn es nach Ansicht von einigen Politikern nicht schnell genug gehen kann und zum Beispiel Wilfried Kretschmann (Baden Württemberg, Grüne) die eher unübliche Formulierung “Mir brennt der Kittel aufgrund der Zahlen, die wir da haben. Aber wirklich volle Kanne.” wählte, wird die Bundesnotbremse noch etwas dauern. Mindestens bis Mittwoch kommender Woche und dann könnte immer noch ein Einspruch des Bundesrates dazwischen kommen. In er Zwischenzeit haben aber die Länderchefs, die auf Merkels Linie sind immer noch die Möglichkeit, die einzelnen Verordnungen der Bundesländer zu verschärfen. Und dann gibt es da ja auch noch Laschet gegen Söder…

Es scheint, uns steht eine spannende und ereignisreiche Woche bevor.

 

 

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