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Infos zur schlimmen Explosion in Arzbach – Hausbrand – Suizidversuch

Arzbach/ Rhein-Lahn-Kreis 

Up date der Staatsanwaltschaft:

Explosion in Arzbach
Der Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt Wissen, gab heute auf Anfrage folgende Pressemitteilung bekannt:
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt gegen einen 54 Jahre alten litauischen Staatsangehörigen aus Arzbach ein Ermittlungsverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Absatz 1 StGB), schwerer Brandstiftung (§ 306a Absatz 1 Ziffer 1 StGB) und Zerstörens von Bauwerken (§ 305 Absatz 1 StGB).

Der Beschuldigte soll am 06.10.2020 in suizidaler Absicht im Erdgeschoss des von ihm bewohnten Hauses die Ventile mehrerer Gasflaschen aufgedreht und in der Nähe der Gasflaschen zwei Kerzen entzündet haben, um hierdurch eine Verpuffung oder Explosion des aus-strömenden Gases hervorzurufen.
Anschließend soll er sich auf ein Sofa im ersten Obergeschoss gesetzt und sich selbst mehrere Schnittverletzungen zugefügt haben.
Wie beabsichtigt kam es sodann zu einer Explosion.
Hierbei wurden Teile der Außenmauern und das Dach des Wohnanwesens, das im Miteigentum der getrennt lebenden Ehefrau des Beschuldigten steht, weggesprengt.
Zudem brannte der Dachstuhl des Anwesens ab.

Das Amtsgericht – Ermittlungsrichter – Koblenz hat gegen den Beschuldigten am 08.10.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Dieser wurde dem Beschuldigten am 09.10.2020 in einem Krankenhaus, wohin er zunächst aufgrund seiner Verletzungen verbracht worden war, verkündet.

Er konnte zwischenzeitlich jedoch aus der ärztlichen Behandlung entlassen und in eine Justizvollzugsanstalt verlegt wer-den.
Der anwaltlich vertretene Beschuldigte macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Ermittlungen dauern noch an.
Insbesondere wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zum Hergang des Brandes bzw. der Explosion beauftragt.
Zudem wird ein Rechtsmediziner ein Gutachten über die Verletzungen des Beschuldigten erstellen.
Weiterhin sind Zeugen zu vernehmen und Ermittlungen hinsichtlich der Schäden an den umliegenden Häusern durchzuführen.

Rechtlicher Hinweis:
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt viel-mehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

Update:

Nach ersten Ermittlungen der Polizei befand sich im Haus der 54-jährige Bewohner, der durch den Brand/ Explosion schwer verletzt wurde und mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen wurde.
Die Feuerwehren sind immer noch mit den Löscharbeiten beschäftigt.

Das sich der Tatort unmittelbar an der Hauptdurchgangsstraße von Arzbach befindet wurden die Zufahrtsstraßen nach Arzbach großräumig gesperrt.

Die Brand-/ Explosionsermittlungen werden durch die Kriminalinspektion Montabaur übernommen.

Heute Morgen kam es gegen 10:10 Uhr zu einem Brand mit einer Explosion eines Wohnhauses in der Hauptstraße 34. Das Haus ist stark beschädigt. Ob sich Personen in dem Haus befinden ist derzeit nicht bekannt.

Photos: O.S 

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