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Inzidenzwert wird für Lockdown unwichtig

Neues Gesetzt fordert neue Kriterien zur Einschätzung der Infektionslage

Neues Gesetzt fordert neue Kriterien zur Einschätzung der Infektionslage
Inzidenzwert wird für Lockdown unwichtiger

Bundestag und Bundesrat haben eine wichtige Änderung der Gesetzeslage zu Corona-Beschlüssen verabschiedet.
Ab dem 01. April darf nicht mehr allein der Inzidenzwert Grundlage für Lockdown Maßnahmen, Verbote oder sonstige Einschränkungen sein.
Ab diesem Termin müssen die Kanzlerin und die Ministerpräsidentenkonferenz neben der Inzidenz auch weitere Kennzahlen für ihre Entscheidungen heranziehen. Konkrete Kriterien sind dabei dann der R-Wert, die allgemeine Impflage und der Fortschritt der Impfung speziell bei Älteren und Personen mit Vorerkrankungen  sowie die Belegung der Kliniken und insbesondere der Intensivbetten

Hinter dem Begriff Inzidenz verbirgt sich die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohne in den vergangenen 7 Tagen. Die alleinige Konzentration auf diesen Wert hatte in letzter Zeit vermehrt zu Kritik geführt, da immer wieder eine lückenhafte Datenlage bei Testungen angeführt wird. Dennoch wurde die Inzidenz in der Vergangenheit meistens als alleiniges Indiz für die allgemeine Infektionslage verwendet und von Politikern, Virologen und Ärzten gebetsmühlenartig zitiert. Die erste Meldung in den täglichen Nachrichten war die tagesaktuelle Inzidenz und wer öffentliche Kritik an dieser Vorgehensweise äußerte, wurde beinahe schon als Corona-Leugnern abgestempelt.

Als Folge müssen nun die Bundesländer schnell ihre jeweiligen Corona-Verordnungen überarbeiten, da sie sonst rechtswidrig handeln würden. Diverse Landesparlamente überlegen schon fieberhaft, wie konkret eine gleichzeitig sinnvolle aber auch objektiv nachvollziehbare „Formel“ für die Beurteilung der allgemeinen Infektionslage aussehen könnte.

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