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Iraker (23) nach sexuellen Übergriffen in Dresden – Gericht prüft Unterbringung in Psychiatrie

23. September 2025 2 Min. Lesezeit
Iraker belästigt Frauen in Dresden

Iraker belästigt Frauen in Dresden 

In Dresden sorgt ein Fall für Aufsehen, der nun vor dem Landgericht verhandelt wird. Ein 23-jähriger Iraker aus Mosul, offiziell Asylbewerber in Schweden, kehrt immer wieder nach Deutschland zurück und soll mehrfach Frauen und sogar ein Kind sexuell belästigt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragt nun seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Mehrere Übergriffe innerhalb weniger Tage

Am 5. März 2025 griff der Mann laut Anklage eine 22-Jährige in der Dresdner Altstadt an. Vor der Frauenkirche soll er ihr ungefragt an das Gesäß gefasst und sie zuvor nach ihrem Namen gefragt haben. Die junge Frau konnte den Angriff abwehren. Nur einen Tag später kam es zu einem weiteren Vorfall. In Dresden-Blasewitz soll der Iraker eine 17-Jährige begrapscht haben. Auch sie wehrte sich, woraufhin der Täter floh.

Sein nächstes Opfer war ein Kind. Nahe einer Schule in Dresden sprach er ein zehnjähriges Mädchen an und griff es an. Das Kind schrie laut um Hilfe, wodurch der Iraker flüchtete. Die sofort alarmierte Polizei Sachsen konnte ihn wenig später festnehmen. Im Gewahrsam beleidigte und bedrohte er die Dolmetscherin massiv.

Asylbewerber in Schweden – dennoch in Deutschland

Der Iraker spricht kaum Deutsch und benötigt für alle Aussagen einen Dolmetscher. Laut Gericht war er zuletzt in einer Asyl-Unterkunft in Schweden gemeldet. Im Februar 2025 brachte ihn die Bundespolizei im Rahmen des Dublin-Verfahrens mit einer Fähre nach Trelleborg zurück. Nur kurze Zeit später tauchte er erneut in Sachsen-Anhalt und schließlich in Dresden auf.

Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, gestaltet sich die Frage einer direkten Abschiebung schwierig. Stattdessen prüfen die Richter unter Vorsitz von Andreas Z. (65), ob bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, droht ihm die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung in Sachsen.

Dauerhafte Unterbringung statt Abschiebung?

Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem 23-Jährigen eine gestörte sexuelle Steuerungsfähigkeit. Um weitere Übergriffe zu verhindern, fordert sie seine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie. Die Entscheidung des Landgerichts Dresden könnte Signalwirkung haben – auch in Hinblick auf wiederholt einreisende Asylbewerber aus anderen EU-Staaten.

Weitere Nachrichten zu ähnlichen Fällen finden Sie in unserer Rubrik Deutschland und aktuelle Meldungen aus Sachsen unter News.

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