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Italien stoppt Auslieferung im Nord-Stream-Fall

15. Oktober 2025 2 Min. Lesezeit
Ticker Frankreich

Kassationshof bremst รœbergabe eines Verdรคchtigen

Rom/Berlin, 15. Oktober 2025: Italiens hรถchstes Gericht hat die Auslieferung eines 49-jรคhrigen Ukrainers im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlรคgen vorlรคufig gestoppt. Damit kippt der Kassationshof eine frรผhere Entscheidung einer unteren Instanz. Die deutsche Justiz muss sich deshalb zunรคchst auf ein weiteres Rechtsverfahren in Italien einstellen, wรคhrend zugleich neue Fragen zur internationalen Zusammenarbeit entstehen.

Was heute entschieden wurde

Der Kassationshof in Rom hob die Auslieferungsanordnung vorerst auf. Juristisch bedeutet das, dass die รœbergabe an Deutschland nicht unmittelbar erfolgen darf. Zwar hatte ein Gericht in Bologna am 16. September 2025 die รœberstellung noch erlaubt, allerdings legte die Verteidigung Rechtsmittel ein โ€“ mit Erfolg. Folglich bleibt der Beschuldigte in Italien, bis die Justiz die offenen Punkte geklรคrt hat.

Hintergrund: Festnahme und Vorwรผrfe

Die Polizei nahm den Mann im August in der Provinz Rimini fest. Grundlage war ein Europรคischer Haftbefehl deutscher Behรถrden. Die Bundesanwaltschaft fรผhrt die Ermittlungen wegen des Verdachts auf gemeinschaftliches Herbeifรผhren einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage. Auch wenn die Ermittlungen weiterlaufen, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Offizielle Informationen zum Ermittlungsstand stellt die Bundesanwaltschaft transparent bereit. Nรคheres findest du hier: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft (21.08.2025).

Warum Italien die Auslieferung stoppt

Nach รผbereinstimmenden Angaben stรผtzt sich die Entscheidung des Kassationshofs auf formale und materielle Einwรคnde der Verteidigung. Solche Verfahren prรผfen regelmรครŸig, ob alle Voraussetzungen des EU-Rechts, insbesondere des Rahmenbeschlusses zum Europรคischen Haftbefehl, eingehalten sind. Zudem wรคgen die Richter, wie รผblich, Verfahrensrechte des Beschuldigten und etwaige Garantien des ersuchenden Staates ab.

Was das fรผr Deutschland bedeutet

Deutschland muss die Auslieferung nun erneut begrรผnden beziehungsweise ergรคnzen. Praktisch verlรคngert sich dadurch der Zeitplan. Zugleich bleibt die internationale Zusammenarbeit entscheidend, weil mehrere Lรคnder seit 2022 zu den Sabotageakten ermitteln.

Wie es jetzt weitergeht

Als nรคchstes wird die italienische Justiz die Entscheidung schriftlich ausfertigen und an die Vorinstanz zurรผckverweisen oder weitere Auflagen formulieren. Erst wenn alle Rechtsfragen geklรคrt sind, fรคllt eine erneute Entscheidung รผber die รœbergabe. Parallel kรถnnen deutsche Ermittler zusรคtzliche Unterlagen nachreichen.

Einordnung: Hohe politische und juristische Tragweite

Der Stopp zeigt, wie komplex grenzรผberschreitende Verfahren sind. Dennoch gilt: Der Schritt ist kein Freispruch und keine Vorwegnahme des Ergebnisses. Vielmehr stellt der Beschluss sicher, dass die Auslieferung nur auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage erfolgt. Und genau deshalb beobachten Politik, Justiz und ร–ffentlichkeit den Fall sehr genau.

Weiterfรผhrende Hintergrรผnde bei uns

Wir ordnen groรŸe Sicherheitslagen regelmรครŸig ein und berichten auรŸerdem รผber relevante Polizeimeldungen und Fahndungen. Stรถbere dazu gern in unseren Ressorts: Weltweit, Deutschland und Fahndung.

Das Wichtigste in Kรผrze

  • Italien stoppt Auslieferung an Deutschland โ€“ Entscheidung des Kassationshofs.
  • Vorinstanz Bologna hatte am 16.09.2025 zugestimmt; Verteidigung legte Rechtsmittel ein.
  • Festnahme im August 2025 in Rimini auf Basis eines Europรคischen Haftbefehls.
  • Ermittlungen in Deutschland wegen schwerer Staatsschutzdelikte โ€“ Unschuldsvermutung gilt.

Hinweis der Redaktion: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald schriftliche Grรผnde der italienischen Justiz vorliegen.

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