Kassationshof bremst Übergabe eines Verdächtigen
Rom/Berlin, 15. Oktober 2025: Italiens höchstes Gericht hat die Auslieferung eines 49-jährigen Ukrainers im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlägen vorläufig gestoppt. Damit kippt der Kassationshof eine frühere Entscheidung einer unteren Instanz. Die deutsche Justiz muss sich deshalb zunächst auf ein weiteres Rechtsverfahren in Italien einstellen, während zugleich neue Fragen zur internationalen Zusammenarbeit entstehen.
Was heute entschieden wurde
Der Kassationshof in Rom hob die Auslieferungsanordnung vorerst auf. Juristisch bedeutet das, dass die Übergabe an Deutschland nicht unmittelbar erfolgen darf. Zwar hatte ein Gericht in Bologna am die Überstellung noch erlaubt, allerdings legte die Verteidigung Rechtsmittel ein – mit Erfolg. Folglich bleibt der Beschuldigte in Italien, bis die Justiz die offenen Punkte geklärt hat.
Hintergrund: Festnahme und Vorwürfe
Die Polizei nahm den Mann im August in der Provinz Rimini fest. Grundlage war ein Europäischer Haftbefehl deutscher Behörden. Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen wegen des Verdachts auf gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage. Auch wenn die Ermittlungen weiterlaufen, gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Offizielle Informationen zum Ermittlungsstand stellt die Bundesanwaltschaft transparent bereit. Näheres findest du hier: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft (21.08.2025).
Warum Italien die Auslieferung stoppt
Nach übereinstimmenden Angaben stützt sich die Entscheidung des Kassationshofs auf formale und materielle Einwände der Verteidigung. Solche Verfahren prüfen regelmäßig, ob alle Voraussetzungen des EU-Rechts, insbesondere des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl, eingehalten sind. Zudem wägen die Richter, wie üblich, Verfahrensrechte des Beschuldigten und etwaige Garantien des ersuchenden Staates ab.
Was das für Deutschland bedeutet
Deutschland muss die Auslieferung nun erneut begründen beziehungsweise ergänzen. Praktisch verlängert sich dadurch der Zeitplan. Zugleich bleibt die internationale Zusammenarbeit entscheidend, weil mehrere Länder seit 2022 zu den Sabotageakten ermitteln.
Wie es jetzt weitergeht
Als nächstes wird die italienische Justiz die Entscheidung schriftlich ausfertigen und an die Vorinstanz zurückverweisen oder weitere Auflagen formulieren. Erst wenn alle Rechtsfragen geklärt sind, fällt eine erneute Entscheidung über die Übergabe. Parallel können deutsche Ermittler zusätzliche Unterlagen nachreichen.
Einordnung: Hohe politische und juristische Tragweite
Der Stopp zeigt, wie komplex grenzüberschreitende Verfahren sind. Dennoch gilt: Der Schritt ist kein Freispruch und keine Vorwegnahme des Ergebnisses. Vielmehr stellt der Beschluss sicher, dass die Auslieferung nur auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage erfolgt. Und genau deshalb beobachten Politik, Justiz und Öffentlichkeit den Fall sehr genau.
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Das Wichtigste in Kürze
- Italien stoppt Auslieferung an Deutschland – Entscheidung des Kassationshofs.
- Vorinstanz Bologna hatte am 16.09.2025 zugestimmt; Verteidigung legte Rechtsmittel ein.
- Festnahme im August 2025 in Rimini auf Basis eines Europäischen Haftbefehls.
- Ermittlungen in Deutschland wegen schwerer Staatsschutzdelikte – Unschuldsvermutung gilt.
Hinweis der Redaktion: Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald schriftliche Gründe der italienischen Justiz vorliegen.
