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Jugendliche hantieren mit Pistolenattrappe in Einkaufspassage – Polizei greift ein

15. Januar 2026 2 minutes read
Pistolenattrappe in Einkaufspassage

Jugendliche lösen mit Pistolenattrappe Polizeieinsatz in Römerpassage aus

Ein Vorfall in der Römerpassage in Mainz sorgte am Mittwochabend für einen größeren Polizeieinsatz. Gegen 18.00 Uhr meldete der Sicherheitsdienst drei Jugendliche, die auf der Galerie der Einkaufspassage mit einer schwarzen Pistole hantierten. Mehrere Zeugen nahmen die Situation als bedrohlich wahr und informierten umgehend die Polizei.

Sicherheitsdienst beobachtet auffälliges Verhalten

Nach ersten Erkenntnissen bemerkten die Jugendlichen offenbar, dass sie beobachtet wurden. Sie steckten die vermeintliche Waffe weg und verließen kurz darauf die Einkaufspassage. Die Polizei leitete sofort Fahndungsmaßnahmen ein und stellte die drei Jugendlichen wenig später im Nahbereich fest. Die Beamten überprüften die Personalien der 16- bis 18-Jährigen und durchsuchten sie.

Spielzeugwaffe in Jackentasche entdeckt

Bei einem der Jugendlichen fanden die Einsatzkräfte in der Jackentasche eine Spielzeugwaffe zum Verschießen von Plastikkügelchen. Auf den ersten Blick ließ sich diese Pistolenattrappe in Einkaufspassage kaum von einer echten Schusswaffe unterscheiden. Die Polizei stellte die Spielzeugwaffe sicher und brachte die Jugendlichen zur Dienststelle.

Erzieherische Gespräche und Übergabe an Eltern

Auf der Polizeiwache führten die Beamten erzieherische Gespräche mit den Jugendlichen. Anschließend übergaben sie die drei Minderjährigen in die Obhut ihrer Eltern. Die Polizei nahm Ermittlungen auf und prüft mögliche Verstöße gegen das Waffengesetz.

Polizei warnt eindringlich vor Spielzeugwaffen

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren hin, die von täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffen ausgehen. Eine Pistolenattrappe in Einkaufspassage kann schnell zu gefährlichen Situationen führen, da Einsatzkräfte und Passanten die Lage falsch einschätzen. Im schlimmsten Fall drohen schwere Konsequenzen.

Darüber hinaus betont die Polizei, dass das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) in der Öffentlichkeit nur mit einem gültigen Kleinen Waffenschein erlaubt ist. Verstöße verfolgt die Polizei konsequent. Bürger sollten sich vor dem Kauf und der Nutzung entsprechender Gegenstände umfassend über die rechtlichen Bestimmungen informieren.

Weitere Polizeimeldungen findest Du in unserem Bereich News sowie unter Fahndungen und Deutschland. Offizielle Informationen stellt auch die Polizei bereit.

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