Betzdorf (ots)
Durch zwei jugendliche Auszubildende einer Verbandsgemeindeverwaltung wurden am 28.09.2020 sogenannte “Testkäufe” im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Betzdorf durchgeführt, dies geschah bereits zum wiederholten Mal. Die Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden durch Beamte des Sachgebiets Jugend und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen begleitet.
Zielrichtung war die Überprüfung, ob geltende Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich der Erlangung von Alkohol und Tabakprodukten eingehalten werden. Die Jugendlichen versuchten in verschiedenen Lebensmittelmärkten und Tankstellen, Zigaretten und hochprozentige alkoholische Getränke zu erwerben.
Durch die PI Betzdorf wurden Geschäfte im Bereich der VG Betzdorf-Gebhardshain überprüft, hierbei konnten bei 14 von 20 Geschäften Tabakwaren oder Alkohol problemlos durch die Minderjährigen gekauft werden. Der Zutritt in eine kontrollierte Spielhalle wurde lobenswerterweise nicht gewährt.
Alarmierend hoch ist die Erfolgsquote von 70%, die aufzeigt, dass hinsichtlich der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel, dringend Nachholbedarf besteht. Die Polizei weist nochmals eindringlich darauf hin, dass die Abgabe von jugendgefährdeten Produkten Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzrecht darstellen, die im Wiederholungsfall mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden können. Auch und insbesondere aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemielage und der damit einhergehenden Mund-Nase-Schutz Verpflichtung in Geschäften ist es wichtig, lieber einmal mehr das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.