Bei Jugendschutzkontrollen in Andernach haben Polizei, Ordnungsdienst und Jugendamt mehrere Verstöße festgestellt. Jugendliche konnten in fünf von 14 überprüften Geschäften Alkohol oder Tabakwaren kaufen, obwohl sie dafür noch zu jung waren.
Jugendliche testen 14 Verkaufsstellen in Andernach
Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, führten die Polizeiinspektion Andernach, der Kommunale Vollzugsdienst und das Jugendamt der Stadt Andernach gemeinsame Kontrollen durch.
Die Einsatzkräfte wollten überprüfen, ob sich Geschäfte beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an die gesetzlichen Altersgrenzen halten.
Dafür besuchten jugendliche Testkäufer mehrere Supermärkte, Kioske, Tankstellen und weitere Einzelhandelsgeschäfte im Stadtgebiet.
Fünf Geschäfte verstoßen gegen den Jugendschutz
Die Jugendschutzkontrollen in Andernach brachten ein deutliches Ergebnis. In fünf der insgesamt 14 überprüften Verkaufsstellen konnten die Jugendlichen Alkohol oder Tabakwaren erwerben. Aufgrund ihres Alters hätten die Geschäfte ihnen diese Produkte nicht verkaufen dürfen.
Neun Verkaufsstellen hielten sich dagegen an die gesetzlichen Bestimmungen. Dort gelang es den Jugendlichen nicht, die altersbeschränkten Waren zu kaufen.
Polizei spricht Mitarbeiter direkt auf Verstöße an
Nach jedem unzulässigen Verkauf sprachen die Einsatzkräfte und die jugendlichen Testkäufer mit dem jeweiligen Verkaufspersonal.
Die Jugendlichen gaben die unzulässig erworbenen Waren anschließend zurück.
Je nach Kontrollergebnis erhielten die Mitarbeiter einen Lob- oder Tadelbrief. Damit wollten die beteiligten Behörden auf die Bedeutung des Jugendschutzes aufmerksam machen.
Weitere unangekündigte Kontrollen geplant
Die Jugendschutzkontrollen in Andernach zeigen aus Sicht der Polizei, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Die Behörden möchten mit solchen Aktionen Verstöße erkennen und das Verkaufspersonal für seine Verantwortung sensibilisieren.
Die Polizei appelliert deshalb an alle Verkaufsstellen, die gesetzlichen Altersgrenzen konsequent einzuhalten. Bestehen Zweifel am Alter eines Kunden, sollen die Mitarbeiter einen entsprechenden Ausweis verlangen.
Auch künftig wollen die Behörden unangekündigte Jugendschutzkontrollen durchführen. Damit möchten sie Kinder und Jugendliche besser vor dem unerlaubten Verkauf von Alkohol und Tabakwaren schützen.
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Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
