Urteil wegen einschmuggelns von Mobiltelefonen durch eine JVA-Beamtin rechtskrรคftig
JVA Beamtin verurteilt – Beschluss vom 27. Februar 2024 – 5 StR 636/23
Der in Leipzig ansรคssige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten verworfen.
Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewรคhrung ausgesetzt; den Angeklagten hat es u.a wegen Bestechung und Drogendelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fรผnf Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lernte der Angeklagte die damals in der Justizvollzugsanstalt Tegel als Justizvollzugsbeamtin tรคtige Angeklagte wรคhrend seiner Inhaftierung kennen.
Er erschlich sich ihr Vertrauen รผber eine vorgespielte Liebesbeziehung und brachte sie im September 2022 nach seiner Haftentlassung dazu, dass sie sich zum Einschmuggeln von vier Mobiltelefonen in die Justizvollzugsanstalt gegen Zahlung von 1.500 Euro bereit erklรคrte.
In ihrem Auto, mit dem sie die Telefone in die Anstalt einbringen wollte, deponierte er ohne ihr Wissen u.a. zahlreiche Betรคubungsmittel (Haschisch, Kokain, Heroin), 23 Mobiltelefone nebst Ladekabeln und SIM-Karten und zwei Tรคtowiermaschinen, die in der Anstalt gewinnbringend verkauft werden sollten. Bei einer Kontrolle wurde alles gefunden.
Die Angeklagte arbeitete anschlieรend vollumfรคnglich mit den Ermittlungsbehรถrden zusammen.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten verworfen, weil die Nachprรผfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskrรคftig.
Vorinstanz:
LG Berlin – Urteil vom 24. August 2023 – (517 KLs) 243 Js 759/22 (27/22)
Die maรgeblichen Vorschriften des StGB lauten:
ยง 332 Bestechlichkeit
ยง 334 Bestechung
