Kameras nicht nur im Badezimmer – Vermieter filmt heimlich alles mit
In einem Wohnhaus in L’Aquila (Italien) entdeckte eine Studentin plötzlich versteckte Kameras – und enthüllte damit einen schweren Fall heimlicher Überwachung. Der Vermieter soll seine Mieterinnen und Mieter in intimsten Momenten aufgezeichnet haben.
Der Vorfall im Detail
Die junge Mieterin fiel ein unauffälliges Funkeln hinter einem Regal im Badezimmer auf. Bei genauerem Hinsehen fand sie eine Mini-Kamera. Ermittlungen ergaben, dass der 56-jährige Vermieter angeblich in mindestens 15 Wohnungen seines Hauses Kameras installiert hatte, u. a. eingebaut in Lampen, Lüftungsgittern und sogar in einer Waschmaschine. Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie massiv die Verletzung der Intimsphäre war.
Rechtliche Lage in Deutschland
Auch hierzulande gilt klar: Eine heimliche Kameraüberwachung in der Wohnung greift in die geschützte Privatsphäre ein und kann straf- sowie zivilrechtliche Konsequenzen haben. Laut Urteilen des Bundesgerichtshof und einschlägiger Rechtsprechung dürfen etwa Aufnahmen ohne Einwilligung nicht als Beweismittel verwendet werden. Zudem haben betroffene Mieter Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und gegebenenfalls Schadensersatz.
Was Mieter sofort tun sollten
- Versteckte Kamera dokumentieren: Fotos machen und Position eindeutig festhalten.
- Die Polizei informieren und Anzeige erstatten.
- Rechtsberatung einholen: Mietvertrag prüfen, Mietminderung erwägen, zivilrechtliche Schritte prüfen.
- Auf Daten- und Datenschutzrechte achten: Auskunft verlangen, ob Aufnahmen existieren.
Der italienische Fall zeigt: Mieterrechte erfordern Schutz – gerade wenn der Wohnraum zur Überwachungszone wird.
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