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Kanalerneuerung auf der Karthause: Änderungen in der Verkehrsführung im Zuge der anstehenden Bauphasen

Koblenz - Bauabschnitt - Kanalbauarbeiten

Kanalerneuerung auf der Karthause: Änderungen in der Verkehrsführung im Zuge der anstehenden Bauphasen

Die Arbeiten im 1. Bauabschnitt der Kanalerneuerung in der Görtzstraße wurden im Juli 2024 mit
dem Einbau der Fahrbahnoberfläche abgeschlossen.

In der aktuellen Bauphase werden die Kanalbauarbeiten bis zur Einmündung der Lippestraße in
die Görtzstraße ausgeführt. Da der Kanal an dieser Stelle einen Hochpunkt hat und sich die Abflussrichtung in Richtung Zeppelinstraße ändert, erfolgt der restliche Kanalbau im
Streckenabschnitt Zeppelinstraße bis Lippestraße ausgehend vom Einmündungsbereich der Görtzstraße in die Zeppelinstraße.

Im Zuge der anstehenden Bauphasen werden auch Anpassungen an der Verkehrsführung erforderlich:

Voraussichtlich ab Montag, 16. September erreichen die Kanalbauarbeiten den Bereich der Einmündung der Lippestraße in die Görtzstraße. Die Lippestraße wird im betreffenden Zeitraum zur Sackgasse und die Einbahnstraßenregelung wird temporär aufgehoben. Es gibt keine Wendemöglichkeiten.
Entsprechendes gilt auch für die Merodestraße, sobald sich die Kanalbauarbeiten im Einmündungsbereich Görtzstraße-Merodestraße befinden.

Voraussichtlich ab Montag, 23. September beginnen dann die Kanalbauarbeiten im Bereich der Einmündung der Görtzstraße in die Zeppelinstraße in Richtung Lippestraße. Um die Anbindung des Kanals der Görtzstraße an den Kanal in der Zeppelinstraße herstellen zu können, ist zeitlich begrenzt eine Vollsperrung der Zeppelinstraße im entsprechenden Abschnitt erforderlich. Nach Herstellung des Anschlusses ist die Zeppelinstraße bis zum abschließenden Einbau der Fahrbahnoberfläche wieder durchgängig befahrbar. Die im Zuge der abschließenden Herstellung der Fahrbahndecke erneut erforderlich werdende Vollsperrung der Zeppelinstraße wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Im Zeitraum der Vollsperrung werden die betroffenen Abschnitte der Zeppelinstraße (ab Einmündung Amselsteg, bzw. ab Einmündung Zeisigstraße) jeweils zu Sackgassen, in denen keine Wendemöglichkeiten vorhanden sind. Die betroffenen Anwohner können jedoch ihre Grundstücke weiterhin erreichen.

Für den Zeitraum der Kanalbauarbeiten zwischen der Lippestraße und der Zeppelinstraße werden die Einbahnregelungen in der Merodestraße und in der Lippestraße aufgehoben.

Die Stadtentwässerung Koblenz bittet die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen, und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung, insbesondere vor dem Umstand, dass es im Bereich der temporär entstehenden Sackgassen keine Wendemöglichkeiten gibt.

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