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Kassel: Kind auf den Gleisen – Zug macht Schnellbremsung

2. März 2022 2 minutes read
Quelle:Symbolbild Bundespolizei

Das gefährliche Spiel eines Kindes führte am Montagnachmittag (28.02./15:25 Uhr) zu einem großen Polizeieinsatz. Das Kind stand mit seinem Roller auf den Gleisen und zwang eine Cantus-Bahn im Bereich Sontra (Bahnstrecke Bebra – Eichenberg) zu einer Schnellbremsung.

Zum Glück niemand verletzt

Der Zug konnte noch rechtzeitig stoppen und der Junge blieb unversehrt. Der Lokführer kletterte aus seinem Führerstand und wollte das Kind in Obhut nehmen. Jedoch rannte das offensichtlich verängstigte Kind in Richtung Sontra davon. Eine Nachsuche durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kassel und einem Polizeihubschrauber der Fliegerstaffel aus Fuldatal verlief ohne Erfolg.

Fahrgäste von Schnellbremsung überrascht Die rund 30 Reisenden in dem Zug kamen durch die überraschende Schnellbremsung mit einem Schrecken davon und blieben unverletzt. Die Bahnstrecke war während des Polizeieinsatzes eine Stunde gesperrt. Insgesamt verspäteten sich fünf Züge mit rund 50 Minuten.

Bahnanlagen sind keine Kinderspielplätze! Hinweise der Bundespolizei: Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge!

Kinder und Jugendliche informieren:

Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern über diese Gefahren sprechen. Bei Fragen können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616-0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zur Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Mögliche Folgen Auf die Verursacher von Verspätungen (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.

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