Das gefรคhrliche Spiel eines Kindes fรผhrte am Montagnachmittag (28.02./15:25 Uhr) zu einem groรen Polizeieinsatz. Das Kind stand mit seinem Roller auf den Gleisen und zwang eine Cantus-Bahn im Bereich Sontra (Bahnstrecke Bebra – Eichenberg) zu einer Schnellbremsung.
Zum Glรผck niemand verletzt
Der Zug konnte noch rechtzeitig stoppen und der Junge blieb unversehrt. Der Lokfรผhrer kletterte aus seinem Fรผhrerstand und wollte das Kind in Obhut nehmen. Jedoch rannte das offensichtlich verรคngstigte Kind in Richtung Sontra davon. Eine Nachsuche durch eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kassel und einem Polizeihubschrauber der Fliegerstaffel aus Fuldatal verlief ohne Erfolg.
Fahrgรคste von Schnellbremsung รผberrascht Die rund 30 Reisenden in dem Zug kamen durch die รผberraschende Schnellbremsung mit einem Schrecken davon und blieben unverletzt. Die Bahnstrecke war wรคhrend des Polizeieinsatzes eine Stunde gesperrt. Insgesamt verspรคteten sich fรผnf Zรผge mit rund 50 Minuten.
Bahnanlagen sind keine Kinderspielplรคtze! Hinweise der Bundespolizei: Das Betreten der Gleisanlagen ist fรผr Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefรคhrlich. Zรผge kรถnnen sich relativ lautlos nรคhern und werden daher oft erst spรคt bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zรผgen erfasst und getรถtet zu werden, ist sehr groร. Besonders dann, wenn Zรผge auรerplanmรครig verkehren, wie beispielsweise Gรผterzรผge!
Kinder und Jugendliche informieren:
Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern รผber diese Gefahren sprechen. Bei Fragen kรถnnen sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616-0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zur Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unterย www.bundespolizei.de. Mรถgliche Folgen Auf die Verursacher von Verspรคtungen (ggf. die Eltern) kรถnnen bei solchen Einsรคtzen jeweils Kosten fรผr den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen kรถnnen bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.
