Ein 21-jรคhriger Mann aus Neustadt am Rรผbenberge (Landkreis Hannover) zeigte bei einer Fahrscheinkontrolle wรคhrend der Zugfahrt von Hannover in Richtung Kassel eine รคrztliche Bescheinigung auf seinem Smartphone vor, die ihn von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreite. Da der Bahnmitarbeiter seine Zweifel bei der รberprรผfung des Attests hatte, verstรคndigte dieser die Bundespolizeiinspektion Kassel. Im Bahnhof Kassel-Wilhelmshรถhe angekommen รผbernahm eine Streife der Bundespolizeiinspektion Kassel den Fall und stellte anhand einer Fรคlschungsvorlage, bereitgestellt durch den Bahnmitarbeiter, die Unrichtigkeit des vorgezeigten Attests fest. Der 21-Jรคhrige wurde daraufhin seitens der DB AG von der Fahrt ausgeschlossen.
Gebrauch von unrichtigen Gesundheitszeugnissen ist strafbar! Der Mann wurde vor Ort durch die Bundespolizeiinspektion Kassel strafprozessual belehrt und nach Abschluss der polizeilichen Maรnahmen vor Ort entlassen. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den Mann u.a. ein Strafverfahren wegen ,,Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse” eingeleitet.
