Hausbrand Kastellaun: Frau nach Brand in U-Haft – Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts
Nach dem Hausbrand in Kastellaun am 3. März 2026 in der Goethestraße dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei an. Gegen eine 65-jährige Bewohnerin des Einfamilienhauses besteht inzwischen der Verdacht der schweren Brandstiftung sowie eines versuchten Tötungsdelikts.
Brand am späten Nachmittag in der Goethestraße
Nach Angaben der Polizei kam es am 03.03.2026 gegen 17.20 Uhr zu dem folgenschweren Hausbrand in Kastellaun. Das Feuer brach in einem Einfamilienhaus in der Goethestraße aus. Die beiden Bewohner – eine 65-jährige Frau und ihr 83-jähriger Lebensgefährte – erlitten Rauchgasvergiftungen.
Rettungskräfte brachten beide Personen in unterschiedliche Kliniken. Während die Frau medizinisch versorgt wurde, befindet sich der Mann weiterhin in einem kritischen Zustand.
Am Gebäude entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro.
Ermittlungen wegen schwerer Brandstiftung
Die Kriminaldirektion nahm unmittelbar nach dem Einsatz umfangreiche Ermittlungen auf. Nach Untersuchungen am 3. und 4. März 2026 ergaben sich Hinweise darauf, dass der Hausbrand in Kastellaun vorsätzlich gelegt worden sein könnte.
Der Verdacht richtet sich gegen die 65-jährige Bewohnerin des Hauses. Aufgrund dieser Erkenntnisse ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung sowie eines versuchten Tötungsdelikts.
Am 4. März 2026 führten Beamte die Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bad Kreuznach vor. Das Gericht ordnete Untersuchungshaft an. Anschließend brachten die Behörden die Frau in eine Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen dauern weiterhin an.
Zwei Ersthelfer retten Bewohner aus brennendem Haus
Besonders hervorheben die Einsatzkräfte das entschlossene Handeln zweier Ersthelfer. Den beiden Männern im Alter von 32 und 57 Jahren gelang es, die Hausbewohner aus dem brennenden Gebäude zu retten.
Beide Retter erlitten dabei leichte Rauchgasvergiftungen. Rettungskräfte brachten sie vorsorglich in ein Krankenhaus. Inzwischen konnten beide Männer die Klinik wieder verlassen.
Polizei bittet um Verständnis für begrenzte Informationen
Die Ermittlungsbehörden weisen darauf hin, dass sie derzeit keine weiteren Angaben zu den laufenden Ermittlungen oder zu einer möglichen Motivlage machen können.
Zudem gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiterhin die Unschuldsvermutung.
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