FEATURE NEWSSchleswig-Holstein

Keine Bewährung! Schülerin (14) muss 21 Monate in den Knast

Heide - gefährliche Körperverletzung - Heide-Gang

Heide-Gang vor Gericht: Haftstrafen für jugendliche Straftäter

Heide/Meldorf (Schleswig-Holstein) – 

Am 22. Juli 2024 wurden am Amtsgericht Meldorf in Schleswig-Holstein vier Jugendliche der berüchtigten Heide-Gang vorgeführt. Zwei Gefangenentransporter brachten die drei Jungen und das Mädchen ins Gericht. Sie trugen Handschellen und versteckten ihre Gesichter hinter Akten.

Heide-Gang terrorisierte Kleinstadt an der Nordsee

Die Heide-Gang sorgte monatelang für Angst und Schrecken in der Kleinstadt Heide mit 22.000 Einwohnern. Ihre Taten reichten von schwerer räuberischer Erpressung über schweren Raub bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Der nicht öffentliche Prozess fand unter strengen
Sicherheitsvorkehrungen statt.

Urteile: Haftstrafen und Bewährung

Die 14-jährige Anführerin der Heide-Gang wurde zu einem Jahr und neun Monaten Jugendhaft verurteilt. Der 18-Jährige erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der 17-Jährige und
der 15-Jährige wurden zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr und
neun Monaten verurteilt.
Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

16-Jähriger wartet auf Bewährungsentscheidung

Auch der 16-Jährige könnte seine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt bekommen. Diese Entscheidung hängt von seinem Verhalten in den kommenden Monaten ab. Zusätzlich müssen alle Verurteilten den Wert ihrer Beute zurückzahlen.

Heide-Gang: Serie von Straftaten gegen Jugendliche

Von Ende 2023 bis Anfang 2024 beging die Heide-Gang zahlreiche Straftaten in Heide. Ihre Opfer waren überwiegend Jugendliche und Schulkinder. Die Gang raubte Markenkleidung, Handys und Geld. Im Februar eskalierte eine Schlägerei vor dem Bahnhof in Heide. Wenige Wochen später kam es zu einer weiteren Bedrohung am Bahnhof Sankt Michaelisdonn.

Untersuchungshaft und Verdunkelungsgefahr

Vier der fünf Angeklagten befanden sich vor dem Prozess in Untersuchungshaft. Der Grund
war Verdunkelungsgefahr, da sie Zeugen bedrohten. Der 15-Jährige wurde zusätzlich wegen
gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, schweren Diebstahls in zwei Fällen, Bedrohung, Beleidigung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verwarnt.

Jugendgericht: Dauerarrest und Betreuung durch die Jugendhilfe

Das Jugendgericht verhängte einen vierwöchigen Dauerarrest und ordnete eine anschließende viermonatige Betreuung durch die Jugendhilfe an. Der 15-Jährige musste sich außerdem
einer Entgiftungsbehandlung unterziehen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"