KREIS MYK. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass sich ab dem 4. März Minderjährige,
die Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person oder Hausstandsangehörigen hatten, nicht mehr in
häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die sich bereits
in Quarantäne befinden. Diese dürfen die Isolierung ohne zusätzliche Testung verlassen. Sobald Symptome
auftreten, ist eine sofortige Absonderung vorgeschrieben. Hier wird die Vornahme eines zertifizierten Schnell –
tests empfohlen.
Die Regelungen für Kontakte in Schulen und Kindertagesstätten bleiben unverändert. Kinder und Jugendliche,
die positiv auf das Corona-Virus getestet werden, müssen sich weiterhin umgehend in häusliche Absonderung
begeben. Nähere Informationen gibt es auf https://www.kvmyk.de/kv_myk/Corona/.