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Keine telefonische Kontaktaufnahme mehr zu Infizierten

21. Januar 2022 2 Min. Lesezeit
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Bislang wurden alle Menschen im Landkreis und der Stadt Koblenz, die sich mit dem Corona-Vi–

rus infiziert haben, telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. โ€žAufgrund der dramatischen Zuspitzung der

Lage und tรคglich hunderter neu gemeldeter Fรคlle ist die bisherige Bearbeitung nicht mehr zu leistenโ€œ, sagt Gabri–

ele Vogt, die Leiterin des Mayen-Koblenzer Gesundheitsamtes. Damit passt das Gesundheitsamt sein Handeln

der landesweit inzwischen gรคngigen Vorgehensweise an. Weiterhin erhalten positive Personen ihr offizielles Iso–

lationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung ei–

nes PCR-Tests รผbermittelt wurde. Der aktuell verzรถgerte Versand der Bescheide soll durch die Umstellung be–

schleunigt werden.



Folgende Regelungen sind zu beachten:

Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung

selbststรคndig unaufgefordert fรผr 10 Tage in Isolation zu begeben. Auch Hausstandsangehรถrige und enge Kon –

taktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantรคne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie

lange die Quarantรคne lรคuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.

Kontaktpersonen erhalten ihre Verfรผgungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-

Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen รผbermittelt hat. Hierfรผr soll die ent–

sprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden. Den Genesenen-

Nachweis erhalten Infizierte automatisch nach Ende ihrer 10-tรคgigen Quarantรคne. Dieser gilt im Zeitraum von 28

Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.



Fรผr Rรผckfragen gilt:

Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fra–

gen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme รผber die geltenden Regelungen unter ww–

w.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darรผber hinaus Fragen entstehen, besteht die Mรถglichkeit diese

per E-Mail an corona@kvmyk.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung

mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. AuรŸerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochenta–

gen von 9 bis 12 Uhr zur Verfรผgung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen beantworten. Zu –

sรคtzlich wird darum gebeten, von Anrufen in den AuรŸenstellen des Gesundheitsamtes in Andernach, Koblenz

und Mayen abzusehen, da die dortigen Mitarbeiter nicht in die Corona-Fallbearbeitung involviert und mit andere

Aufgaben des Gesundheitsamtes befasst sind

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