Bislang wurden alle Menschen im Landkreis und der Stadt Koblenz, die sich mit dem Corona-Vi–
rus infiziert haben, telefonisch vom Gesundheitsamt kontaktiert. „Aufgrund der dramatischen Zuspitzung der
Lage und täglich hunderter neu gemeldeter Fälle ist die bisherige Bearbeitung nicht mehr zu leisten“, sagt Gabri–
ele Vogt, die Leiterin des Mayen-Koblenzer Gesundheitsamtes. Damit passt das Gesundheitsamt sein Handeln
der landesweit inzwischen gängigen Vorgehensweise an. Weiterhin erhalten positive Personen ihr offizielles Iso–
lationsschreiben unaufgefordert per Post, nachdem dem Gesundheitsamt die entsprechende Labormeldung ei–
nes PCR-Tests übermittelt wurde. Der aktuell verzögerte Versand der Bescheide soll durch die Umstellung be–
schleunigt werden.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
Nach der Absonderungsverordnung ist jede Corona-positive Person verpflichtet, sich ab dem Tag der Testung
selbstständig unaufgefordert für 10 Tage in Isolation zu begeben. Auch Hausstandsangehörige und enge Kon –
taktpersonen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Informationen, wer als Kontaktperson gilt, wie
lange die Quarantäne läuft und wer von ihr befreit ist, gibt es unter www.kvmyk.de/corona.
Kontaktpersonen erhalten ihre Verfügungen, nachdem die positive Person dem Gesundheitsamt in einer E-
Mail an kontaktperson19@kvmyk.de die Kontaktdaten dieser Personen übermittelt hat. Hierfür soll die ent–
sprechende Vorlage, die es ebenfalls unter www.kvmyk.de/corona gibt, verwendet werden. Den Genesenen-
Nachweis erhalten Infizierte automatisch nach Ende ihrer 10-tägigen Quarantäne. Dieser gilt im Zeitraum von 28
Tagen nach dem Abstrich bis 90 Tage nach dem Abstrich.
Für Rückfragen gilt:
Bei individuellen medizinischen Fragen sollen sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. Bei allgemeinen Fra–
gen werden Betroffene gebeten, sich vor einer Kontaktaufnahme über die geltenden Regelungen unter ww–
w.kvmyk.de/corona zu informieren. Sollten darüber hinaus Fragen entstehen, besteht die Möglichkeit diese
per E-Mail an corona@kvmyk.de zu stellen. Aufgrund des aktuell hohen Aufkommens kann die Bearbeitung
mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Außerdem steht die Corona-Hotline des Landkreises an Wochenta–
gen von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die Corona-Hotline kann keine fallindividuellen Fragen beantworten. Zu –
sätzlich wird darum gebeten, von Anrufen in den Außenstellen des Gesundheitsamtes in Andernach, Koblenz
und Mayen abzusehen, da die dortigen Mitarbeiter nicht in die Corona-Fallbearbeitung involviert und mit andere
Aufgaben des Gesundheitsamtes befasst sind