Im Fernreiseverkehr der Deutschen Bahn gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – allerdings sehen sich weder die Bahn selbst noch die Bundespolizei fรผr die Durchsetzung der Anordnung verantwortlich.
Die Bundespolizei sei “nicht fรผr die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Lรคnder zustรคndig”, stellte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin klar. Sie kรถnne erst dann eingreifen, wenn es im Streit um das Maskentragen zu einem “Konflikt kommt, der eine Gefahr fรผr den Bahnverkehr darstellt”.
Die Deutsche Bahn ihrerseits hatte vor wenigen Tagen erklรคrt, dass sie fรผr die “Ahndung von Verstรถรen” die zustรคndigen Behรถrden in der Pflicht sehe.
Die Bahn selbst sei “als Unternehmen nicht befugt, Verstรถรe gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren”.
NTV
