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Keiner kontrolliert Maskenpflicht in der Bahn

Im Fernreiseverkehr der Deutschen Bahn gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – allerdings sehen sich weder die Bahn selbst noch die Bundespolizei für die Durchsetzung der Anordnung verantwortlich.
Die Bundespolizei sei “nicht für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Länder zuständig”, stellte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin klar. Sie könne erst dann eingreifen, wenn es im Streit um das Maskentragen zu einem “Konflikt kommt, der eine Gefahr für den Bahnverkehr darstellt”.
Die Deutsche Bahn ihrerseits hatte vor wenigen Tagen erklärt, dass sie für die “Ahndung von Verstößen” die zuständigen Behörden in der Pflicht sehe.

Die Bahn selbst sei “als Unternehmen nicht befugt, Verstöße gegen staatliche Vorschriften zu sanktionieren”.

 

 

NTV

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