Kiel – Bekämpfung des illegalen Glücksspiels
Kiel - Organisierte Kriminalität - Glücksspiel
Ermittlungseinheit der Generalstaatsanwaltschaft vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse in Kiel, Flensburg und Neumünster
Kiel –
Auf Veranlassung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK) wurden am Dienstag mit der Polizeidirektion Kiel und den Bezirkskriminalinspektionen Kiel, Flensburg und Neumünster Durchsuchungsbeschlüsse in Kiel, Flensburg und Neumünster vollstreckt, die im Zusammenhang mit dem Verdacht der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels durch das illegale Aufstellen von Spielautomaten in Kiel Gaarden stehen.
An dem Einsatz waren diverse Polizeibeamte der Bezirkskriminalinspektion Kiel, der Polizeidirektion Kiel, der Spezialeinheiten sowie der 1. und 2. Einsatzhundertschaft Schleswig-Holstein beteiligt.
Bereits vor rund einem Jahr waren im Dezember 2023 im Rahmen einer groß angelegten Kontrolle im Kieler Stadtteil Gaarden insgesamt 58 illegale Spielautomaten in 25 Objekten sichergestellt worden. Im Zuge der sich hieran anschließenden Ermittlungen hat sich unter anderem gegen einige Beschuldigte
der Verdacht ergeben, für das Aufstellen einer Vielzahl der vorgenannten Spielautomaten verantwortlich gewesen zu sein und die Gewinne aus dem hiermit veranstalteten unerlaubten Glücksspiel erlangt
zu haben.
Zur weiteren Überprüfung dieser Vorwürfe sind am gestrigen Tage erneut gerichtliche Durchsuchungsbeschlüsse für 14 Objekte sowie außerdem zwei Arrestbeschlüsse zur
vorläufigen Sicherung von Vermögenswerten vollstreckt worden.
Hierbei konnten Vermögenswerte und erneut weitere Beweismittel sichergestellt werden, die nun
durch die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein und der Bezirkskriminalinspektion Kiel ausgewertet werden müssen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt
keine weiteren Auskünfte gegeben.
Mit der Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK) hat die Generalstaatsanwaltschaft vor rund einem Jahr erstmals eine eigene Einheit zur Führung von Ermittlungsverfahren eingerichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft kann grundsätzlich jedes Verfahren
in Schleswig-Holstein an sich ziehen und setzt gezielte strategische Schwerpunkte bei der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.