Am Donnerstagabend befreite eine Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeireviers Kiel eine Frau aus einer misslichen Lage.
Gegen 20:00 Uhr meldete sich eine Frau telefonisch bei der Einsatzleitstelle. Sie teilte mit, dass ihre Mutter Hilfe benรถtigen wรผrde. Ihre Mutter sei in einer Kieler Praxis fรผr Physiotherapie eingeschlossen. Den Beamtinnen und Beamten gelang es den Inhaber der Praxis ausfindig zu machen und gemeinsam mit ihm die Praxis aufzuschlieรen. In den Rรคumlichkeiten der Praxis trafen sie tatsรคchlich auf eine Frau. Sie habe sich zuvor in einer Fangobehandlung befunden, als es um die herum dunkel geworden sei. Dann habe sie bemerkt, dass man sie versehentlich eingeschlossen habe. Trotz der angenehmen Behandlung war sie froh, wieder auf freiem Fuร zu sein. Eine mรถgliche Freiheitsberaubung im Sinne des ยง239 StGB ist in diesem Fall nicht erfรผllt, da kein vorsรคtzliches Handeln erkennbar ist.
