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Kiel: Durchsuchungen nach Verdacht auf den Besitz von Kinderpornographie

2. September 2022 2 Min. Lesezeit
UNFALL KIND

Im Laufe des gestrigen Morgens vollstreckte die Bezirkskriminalinspektion Kiel, Kommissariat 11 – Ermittlungsgruppe Kinderpornographie – mit Unterstรผtzung von Krรคften der Polizeidirektionen Kiel und Segeberg durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragte Durchsuchungsbeschlรผsse in den Bereichen der Landeshauptstadt Kiel und den Kreisen Plรถn und Segeberg. Hintergrund des Einsatzes sind einzelne Verfahren aus dem Deliktsbereich Kinderpornographie, bei denen keine Verbindung zueinander erkennbar ist.

Am 01.09.2022, in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr, suchten Beamtinnen und Beamte der Kieler Kriminalpolizei, EG “Kipo”, und der Polizeidirektionen Kiel und Segeberg 26 Wohnungen und Hรคuser in den Bereichen der Landeshauptstadt Kiel, im unmittelbaren Umland sowie in Kaltenkirchen und Norderstedt auf. Sie setzten die durch die Kieler Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlรผsse wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitens kinderpornographischer Schriften bei den 15 – 78 Jahre alten Tatverdรคchtigen um.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl von Datentrรคgern sicher, die nun weiter ausgewertet werden mรผssen. Im Rahmen der Datentrรคgerauswertungen wird auch geprรผft, ob und an welche anderen Personen das inkriminierte Material mรถglicherweise weiterverbreitet wurde.

Der Datentrรคgerspรผrhund “Joker” kam erneut erfolgreich zum Einsatz.

Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten in einem Fall eine geringe Menge Betรคubungsmittel fest und stellten diese sicher. In zwei Fรคllen stellten die Einsatzkrรคfte zudem VerstรถรŸe nach dem Waffengesetz fest und leiteten jeweils ein entsprechendes Strafverfahren ein.

Aufgrund fehlender Haftgrรผnde, wurden im Vorfeld keine Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Kiel beantragt. Die Tatverdรคchtigen werden sich in entsprechenden Gerichtsverfahren verantworten mรผssen.

Bislang liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Tatverdรคchtigen untereinander vernetzt sind oder gemeinsam vorgingen.

Es gibt bislang keine Erkenntnisse, dass die tatverdรคchtigen Personen die aufgefundenen Daten auch selbst herstellten und damit aktiven Missbrauch begingen.

Die aus derzeit zwรถlf Beamtinnen, Beamten und Tarifbeschรคftigten bestehende Ermittlungsgruppe “Kipo” wurde 2013 eingerichtet, gehรถrt organisatorisch zum Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und arbeitet im Rahmen der spezialisierten Sachbearbeitung dieses Deliktsfeldes eng mit den Dienststellen der Polizeidirektionen Kiel, Neumรผnster und Segeberg sowie dem Fachdezernat der Kieler Staatsanwaltschaft zusammen. Der Zustรคndigkeitsbereich erstreckt รผber den gesamten Bereich des Kieler Landgerichts, also die Stรคdte Kiel und Neumรผnster und die Kreise Plรถn, Rendsburg-Eckernfรถrde und Segeberg.

Die bekannt gewordenen Fallzahlen beim Besitz beziehungsweise der Verbreitung kinderpornographischer Schriften haben sich landesweit in den letzten Jahren aufgrund von verstรคrkten Kontrollmechanismen im Internet deutlich gesteigert. 2021 wurden in Schleswig-Holstein 459 (Besitz / Verschaffen) bzw. 376 (Verbreitung) Fรคlle bekannt. 394 bzw. 292 hiervon konnte die Polizei aufklรคren.

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 das anzuwendende Strafrecht im Deliktsfeld der Kinderpornographie verschรคrft. Der Besitz und die Verbreitung gelten gemรครŸ ยง184 b seitdem als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

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