Kiel: Führerschein nach verbotenem Kraftfahrzeugrennen sichergestellt
Am Wochenende leiteten Kieler Polizisten zwei Ermittlungsverfahren wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein. In einem Fall stellten sie den Führerschein eines 20-Jährigen an Ort und Stelle sicher.
Zivilpolizisten des 1. Reviers befuhren gegen 01:15 Uhr die Fritz-Reuter-Straße in Richtung der Straße Zum Dänischen Wohld und bemerkten, dass der vor ihnen fahrende Mercedes in der dortigen 30er-Zone mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Kurz nach der Kreuzung Steenbarg / Ottomar-Enking-Straße verlangsamte der Fahrer sein Tempo und steuerte in Richtung Fahrbahnmitte, um dann unmittelbar voll zu beschleunigen. Die Beamten schätzten die Geschwindigkeit auf etwa 90 Stundenkilometer.
In Höhe der Polizeistation Friedrichsort bremste der Fahrer ab und fuhr mit regulärer Geschwindigkeit weiter, ohne jedoch auf die Anhaltesignale zu reagieren. Nachdem er nach rechts in die Straße Zum Dänischen Wohld abbog, konnten die Polizisten den Wagen stoppen.
Die Beamten stellten den Führerschein des Mannes an Ort und Stelle sicher. Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum lagen nicht vor. Der zwischenzeitlich informierte Halter des Wagens erschien anschließend und nahm seinen Wagen in Empfang.
Ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315d Absatz 1, Nr.3 StGB (“Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”) wurde eingeleitet.
In der Folgenacht fielen Beamten des 4. Reviers um Mitternacht zwei BMW auf, die den Ostring in Richtung Schönkirchener Straße teils deutlich zu schnell befuhren. Die jeweils geschätzte Geschwindigkeit lag zunächst bei etwa 80 Stundenkilometern im 50er-Bereich und erhöhte sich ab der Kreuzung Franziusallee auf bis zu 130 km/h bei erlaubten 70 km/h.
Nach Passieren der Schwentinebrücke bogen die Fahrzeuge auf die Schönkirchener Straße in Richtung Heikendorf ein und beschleunigten hier nach dem Ortsausgangsschild auf bis zu 170 Stundenkilometer. Erlaubt sind in diesem Bereich maximal 120 km/h.
In Höhe Heikendorf konnten beide Wagen gestoppt und kontrolliert werden. Die 18 und 19 Jahre alten Fahrer, bei denen keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum vorlagen, erwartet ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß §315d Absatz 1, Nr. 2. StGB (“Wer im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft”).
Nach Rücksprache mit einer Bereitschaftsstaatsanwältin wurden vor Ort keine weiteren Maßnahmen eingeleitet, so dass beide ihre Fahrt fortsetzen konnten.
Die Führerscheinstelle erhält Kenntnis von den eingeleiteten Strafverfahren. Da sich die Fahrer noch in der Probezeit befinden, kommt hier neben einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und einem Aufbauseminar auch ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.