Schleswig-Holstein

Kiel: Mann (18) richtet Schusswaffe auf Polizisten

Kiel - Schreckschusswaffe - Verstöße gegen Waffengesetz

Kiel: Mann richtet Schusswaffe auf Polizisten

Kiel

Dienstag kam es im Stadtteil Südfriedhof zu einem Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein 18-Jähriger eine Schusswaffe auf einen Polizisten richtete. Die Beamten überwältigten ihn, ohne dass es zu nennenswerten Verletzungen kam. Es handelte sich um eine Schreckschusswaffe.

Anlass des Einsatzes im Papenkamp war ein 19-Jähriger, der laut Zeugenangaben gegen 10:20 Uhr Gegenstände aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses geworfen haben soll. Während der polizeilichen Maßnahmen schubste der junge Mann einen der eingesetzten Polizeibeamten des 3. Reviers, woraufhin er zu Boden gebracht wurde. Als ihm zur Verhinderung weiterer Angriffe Handfesseln angelegt werden sollten, erschien ein 18 Jahre alter Bekannter des Mannes und richtete einen Revolver auf die Polizisten.

Bevor es zu einer Schussabgabe kam, setzten die Beamten Pfefferspray ein und überwältigen auch ihn. Bei dem sichergestellten Revolver handelte es sich um eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe. Bei seiner Durchsuchung stellten die Polizisten zudem ein verbotenes Einhandmesser sicher.

Beide kamen im Anschluss auf eine Dienststelle. Während der 19-Jährige diese nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen und Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verlassen durfte, kam sein Bekannter zunächst ins Polizeigewahrsam, aus dem er nach richterlicher Anordnung gegen 16 Uhr entlassen wurde. Auf ihn kommen Strafverfahren wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und der Verstöße gegen das Waffengesetz zu.

Hinweis in eigener Sache: Wenn man vor Polizistinnen oder Polizisten eine Schusswaffe zieht, ist eine Notwehrsituation gegeben, die für den Angreifer mit schwersten Verletzungen oder tödlich ausgehen kann. Es ist den Beamtinnen und Beamten vor Ort nicht zuzumuten, zu warten, ob jemand tatsächlich schießt. Eine Prüfung, ob es sich um eine scharfe Schusswaffe oder um eine Schreckschusswaffe handelt, ist erst im Nachhinein möglich. Daher warnen wir deutlich davor, überhaupt eine Waffe mitzuführen. Sie auf Einsatzkräfte zu richten und das unverletzt zu überstehen, bedeutet, mehr Glück als Verstand zu haben.

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