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Kiel: Minderjähriger führt PKW unter Drogeneinfluss

Gestern Morgen meldete eine Carsharing-Firma der Polizei, dass ein Fahrzeug aus der Mietflotte kurz zuvor entwendet worden war. Da im Fahrzeug ein GPS-Sender verbaut war, konnte der Standort des Fahrzeugs geortet werden. Nach kurzer Zeit konnten Polizeikräfte einen minderjährigen Fahrer und weitere Begleitpersonen im Fahrzeug antreffen. Der Fahrer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand möglicherweise unter Betäubungsmitteleinfluss.

Gegen 05:00 Uhr habe sich nach derzeitigem Stand der Ermittlungen eine männliche Person bei der Carsharing-Firma gemeldet. Die Person hätte bei einer vorherigen Nutzung des Fahrzeugs Gegenstände im Fahrzeug liegen lassen. Um diese Gegenstände aus dem PKW zurückzubekommen, öffnete eine Mitarbeiterin der Carsharing-Firma das Fahrzeug per Fernzugriff. Obwohl durch solch eine Öffnung per Fernzugriff eine Nutzung des Fahrzeugs nicht möglich sei, bemerkte die Mitarbeiterin zeitnah, dass der PKW sich plötzlich fortbewege.

In dem betroffenen Audi ist ein GPS-Sender verbaut, durch den die Mitarbeiterin regelmäßig die aktuellen Standorte des Fahrzeugs übermittelt bekam. Diese gab sie an die zwischenzeitlich von ihr benachrichtigte Polizei weiter. Beamtinnen und Beamte des 4. Polizeireviers und von der Polizei Schönberg konnten das in Kiel entwendete Fahrzeug schließlich in der Strandstraße in Mönkeberg feststellen.

Im Fahrzeug befanden sich zwei männliche und zwei weibliche Minderjährige im Alter von 15 bis 17 Jahren. Fahrer war nach derzeitigem Ermittlungsstand demnach ein 17-jähriger Kieler. Er befindet sich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen kam zudem der Verdacht auf, dass der Beschuldigte unter dem Einfluss von THC stehen könnte.

Ein Arzt entnahm dem Beschuldigten auf dem 4. Polizeirevier zur Beweissicherung eine Blutprobe. Im Anschluss wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren auf Grund des Verdachts des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Führens eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel.

Die weiteren im Fahrzeug befindlichen Minderjährigen wurden ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Sie sind im eingeleiteten Verfahren Zeuginnen bzw. Zeugen.

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