Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (“PKK”) zugelassen
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 8. September 2020 gegen den 60-jährigen Hüseyin A. mit dem Vorwurf, dass dieser sich von Mitte August 2015 bis Ende Juni 2016 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) beteiligt hat (§§ 129a Absatz 1 Nr. 1, 129b Absatz 1 StGB), zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 1. Strafsenats – Staatsschutzsenat – vom 28. Oktober 2020, Aktenzeichen: 1 StE 6 OJs 28/18). Der Angeklagte ist türkischer Staatsangehöriger und war zuletzt mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet.
Dem Angeklagten wird konkret zur Last gelegt, Mitte August 2015 unter dem Decknamen „Çolak“ als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) und ihrer Europaorganisation eigenverantwortlich das PKK-Gebiet Mainz geleitet zu haben, zu dem die Räume Hofheim, Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kelsterbach und Bad Kreuznach gehörten.
Als Gebietsverantwortlicher sei es unter anderem seine Aufgabe gewesen, durch das Organisieren und Überwachen von Spendenkampagnen und Veranstaltungen Finanzmittel zu beschaffen. Bei der „PKK“ handele es sich um eine ausländische terroristische Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet sei, Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen. So seien fester Bestandteil der Organisationsstruktur der „PKK“ auch bewaffnete Einheiten, die ausdrücklich ein Recht auf „aktive Verteidigung“ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch nähmen. Diese verübten Anschläge mit Sprengstoff und Waffen, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet würden.
Der Angeklagte wurde am 19. Mai 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er streitet Kontakte zur PKK ab.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt die Hauptverhandlung am
Freitag, dem 8. Januar, 9:00 Uhr,
zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Regierungsstraße 7, 56068 Koblenz).