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KOBLENZ hat Warnstufe Rot erreicht

26. Oktober 2020 4 Min. Lesezeit
Corona Eilmeldung

Corona Eilmeldung

Koblenz hat nun leider einen 7 Tage Wert von 61,4.

Das bedeutet nun dass die Stadt Koblenz in der wahren Ampel die Stufe dunkelrot erreicht hat.

Bei Verdacht auf eine Infektion sollten Betroffene sich zunรคchst telefonisch bei der rheinland-pfรคlzischen Hotline “Fieberambulanz”ย unter der Nummer 0800 99 00 400 melden.
Alternativ kรถnnen Sie den bundesweitenย Patientenservice unter der Nummer 116117 erreichen.ย 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt.
Diese Angaben kรถnnen von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen.
Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Stufe 1 (gelb) โ€“ Warnstufe:

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fรคllen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine stรคrkere Sensibilisierung der Bรผrgerinnen und Bรผrger als erste Reaktionsstufe bei einer Inzidenz von รผber 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner stattfindet, damit sich jede/r Einzelne wieder seiner eigenen Verantwortung stรคrker bewusst wird. Dabei sind vor allem die โ€žAHA-Regelnโ€œ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) hervorzuheben und auf eine konsequente Lรผftung in baulichen Einrichtungen hinzuweisen. Gefordert sind dabei auch die Kommunen, wie auch alle anderen Einrichtungen / Betriebe / Vereine / Institutionen.

  • erhรถhte Aufmerksamkeit
  • verstรคrkte ร–ffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise
  • Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2, regionale Lageanalyse, Etablierung zusรคtzlicher Meldeketten.

Stufe 2 (orange) โ€“ Gefahrenstufe

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fรคllen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force (betroffene Kommunen, Ordnungsbehรถrden, Gesundheitsamt, Ministerium fรผr Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunale Spitzenverbรคnde, Polizei) am ersten Tag der รœberschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 Fรคllen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen fรผr zu ergreifende MaรŸnahmen; diese sind als Allgemeinverfรผgung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die MaรŸnahmen sollen spรคtestens am 5. Tag der รœberschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche MaรŸnahmen kรถnnen insbesondere sein: Verschรคrfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm; Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten; Reduzierung von erlaubten VeranstaltungsgrรถรŸen auch fรผr private Feiern; keine Mรถglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl fรผr Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitรคten; Verbot von Kontaktsport; Sperrstunden in der Gastronomie.

 

Stufe 3 (rot) โ€“ Alarmstufe (Risikogebiet)

7-Tage-Inzidenzwert >50 Fรคlle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine flรคchendeckende Ausbreitung in jedem Fall verhindert wird.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen fรผr regionale MaรŸnahmen, die ggf. mit Einschrรคnkungen des รถffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfรผgung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die weiteren MaรŸnahmen sollen spรคtestens am 5. Tag der รœberschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche MaรŸnahmen kรถnnen zusรคtzlich zu denen der Stufe orange sein: Verschรคrfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm; Kontaktbeschrรคnkung auf maximal fรผnf Personen; Maskenpflicht auf รถffentlichen stark frequentierten Plรคtzen; Wechsel zwischen Prรคsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung รผber Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten VeranstaltungsgrรถรŸen auch fรผr private Feiern; SchlieรŸung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Sperrstunde ab 23 Uhr, AuรŸenabgabeverbot von Alkohol.

 

Landkreis Bisher bekannt Todesfรคlle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 495 4 376 50,7
Altenkirchen 532 12 264 108,7
Alzey-Worms 522 12 382 42,4
Bad Dรผrkheim 546 13 391 44,5
Bad Kreuznach 484 7 361 44,2
Bernkastel-Wittlich 476 3 283 100,5
Birkenfeld 309 3 131 97,6
Bitburg-Prรผm 676 6 320 155,5
Cochem-Zell 250 1 172 78,2
Donnersbergkreis 227 9 175 23,9
Germersheim 538 9 395 63,6
Kaiserslautern 387 1 239 57,6
Kusel 184 1 140 48,4
Mainz-Bingen 966 26 639 75,7
Mayen-Koblenz 687 17 493 36,4
Neuwied 810 5 519 83,7
Rhein-Hunsrรผck 329 6 226 62
Rhein-Lahn-Kreis 299 7 215 27
Rhein-Pfalz-Kreis 554 5 416 40,7
Sรผdliche Weinstr. 279 4 187 61,5
Sรผdwestpfalz 241 3 145 60,1
Trier-Saarburg 573 12 413 60,2
Vulkaneifel 261 5 142 77,5
Westerwaldkreis 817 23 593 61,9
Stadt ย  ย  ย  ย 
Frankenthal 135 2 88 45,1
Kaiserslautern 447 6 315 87
Koblenz 495 20 354 61,4
Landau i.d.Pfalz 128 2 92 42,7
Ludwigshafen 885 3 644 69,1
Mainz 1642 28 1104 113,9
Neustadt Weinst. 185 2 161 22,5
Pirmasens 70 0 53 19,9
Speyer 205 1 162 37,6
Trier 378 1 236 85,2
Worms 419 8 344 50,3
Zweibrรผcken 105 1 66 38

UP DATE : Stadt Koblenz 26.10 – 22.42 Uhr

Koblenz erreicht Corona-Alarmstufe โ€“ Weitreichende MaรŸnahmen zur Senkung der Infektionszahlen stehen bevor
ย 
Die Stadt Koblenz hat die Corona-Alarmstufe des Landes erreicht, denn die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner liegt aktuell รผber 50. Daher hat heute die Corona-Taskforce getagt, in der neben Oberbรผrgermeister David Langner und Bรผrgermeisterin Ulrike Mohrs Vertreter des Landes und des Gesundheitsamtes zusammenkommen, um MaรŸnahmen zu beraten, mit denen das Infektionsgeschehen gesenkt werden kann.
ย 
Deswegen wird von der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfรผgung erlassen, in der eine Vielzahl von Regeln genannt sind, die die Bรผrgerinnen und Bรผrger sowie Vereine und Gewerbetreibende zu beachten haben. Die MaรŸnahmen stellten OB Langner und Bรผrgermeisterin Mohrs heute รถffentlich vor.
ย 
So gilt etwa eine Maskenpflicht im รถffentlichem Raum fรผr die Stadtteile Altstadt, Mitte und Sรผd von 20:00 bis 5:00 Uhr.
ย 
In der Gastronomie dรผrfen nur mehr maximal 5 Personen oder 2 Haushalte an einem Tisch sitzen. Es gibt keinen Thekenbetrieb und kein Buffetangebot mehr.
ย 
Der Verkauf von Alkohol ist Sonntag bis Donnerstag ab 23:00 Uhr und Freitag und Samstag ab 01.00 Uhr verboten.
ย 
Messen und Spezialmรคrkte sind nicht mehr mรถglich.
ย 
In Hallenbรคdern gilt eine Personenbeschrรคnkung auf 1 Person pro 20 mยฒ. Im Badebetrieb sind Zeitslots fรผr die Nutzenden einzurichten. Duschen und Umkleiden dรผrfen nur von Einzelpersonen genutzt werden.
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In Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt eine Maskenpflicht auch am Platz, ebenso wie in Kinos, Theatern, Konzerthรคusern oder Kleinkunstbรผhnen.
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Museen, Gedenkstรคtten, Galerien, Schlรถsser und Ausstellungen dรผrfen nur von 1 Person pro 20 mยฒ besucht werden.
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Bei รถffentlichen Veranstaltungen im AuรŸenbereich wird die Zahl der Teilnehmenden auf max. 250 Personen (20% Regel findet keine Anwendung) begrenzt. In Innenrรคumen gilt bei รถffentlichen Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal 50 Personen (20% Regel findet keine Anwendung)
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Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Begrenzung der Teilnehmenden auf max. 25 Personen im รถffentlichem Raum sowie auf angemieteten oder zur Verfรผgung gestellten Rรคumlichkeiten oder Flรคchen.
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Allerdings empfehlen OB Langner und Bรผrgermeisterin Mohrs dringend es bei privaten Feiern bei maximal 10 Personen zu belassen. Ferner appellieren beide, die bekannten A-H-A-Regel zu beachten, um das Infektionsgeschehen zu bremsen.
ย 
Die Allgemeinverfรผgung gilt von Donnerstag, 29. Oktober 0.00 Uhr bis Montag, 30.11.2020.
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