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KOBLENZ hat Warnstufe Rot erreicht

Koblenz hat nun leider einen 7 Tage Wert von 61,4.

Das bedeutet nun dass die Stadt Koblenz in der wahren Ampel die Stufe dunkelrot erreicht hat.

Bei Verdacht auf eine Infektion sollten Betroffene sich zunächst telefonisch bei der rheinland-pfälzischen Hotline “Fieberambulanz” unter der Nummer 0800 99 00 400 melden.
Alternativ können Sie den bundesweiten Patientenservice unter der Nummer 116117 erreichen. 

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt.
Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen.
Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Stufe 1 (gelb) – Warnstufe:

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine stärkere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger als erste Reaktionsstufe bei einer Inzidenz von über 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner stattfindet, damit sich jede/r Einzelne wieder seiner eigenen Verantwortung stärker bewusst wird. Dabei sind vor allem die „AHA-Regeln“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) hervorzuheben und auf eine konsequente Lüftung in baulichen Einrichtungen hinzuweisen. Gefordert sind dabei auch die Kommunen, wie auch alle anderen Einrichtungen / Betriebe / Vereine / Institutionen.

  • erhöhte Aufmerksamkeit
  • verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise
  • Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2, regionale Lageanalyse, Etablierung zusätzlicher Meldeketten.

Stufe 2 (orange) – Gefahrenstufe

7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force (betroffene Kommunen, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunale Spitzenverbände, Polizei) am ersten Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen; diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm; Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten; Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten; Verbot von Kontaktsport; Sperrstunden in der Gastronomie.

 

Stufe 3 (rot) – Alarmstufe (Risikogebiet)

7-Tage-Inzidenzwert >50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner

Wichtig ist, dass eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall verhindert wird.

  • Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
  • Die weiteren Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
  • Solche Maßnahmen können zusätzlich zu denen der Stufe orange sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm; Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen; Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen; Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Sperrstunde ab 23 Uhr, Außenabgabeverbot von Alkohol.

 

Landkreis Bisher bekannt Todesfälle Genesen Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000
Ahrweiler 495 4 376 50,7
Altenkirchen 532 12 264 108,7
Alzey-Worms 522 12 382 42,4
Bad Dürkheim 546 13 391 44,5
Bad Kreuznach 484 7 361 44,2
Bernkastel-Wittlich 476 3 283 100,5
Birkenfeld 309 3 131 97,6
Bitburg-Prüm 676 6 320 155,5
Cochem-Zell 250 1 172 78,2
Donnersbergkreis 227 9 175 23,9
Germersheim 538 9 395 63,6
Kaiserslautern 387 1 239 57,6
Kusel 184 1 140 48,4
Mainz-Bingen 966 26 639 75,7
Mayen-Koblenz 687 17 493 36,4
Neuwied 810 5 519 83,7
Rhein-Hunsrück 329 6 226 62
Rhein-Lahn-Kreis 299 7 215 27
Rhein-Pfalz-Kreis 554 5 416 40,7
Südliche Weinstr. 279 4 187 61,5
Südwestpfalz 241 3 145 60,1
Trier-Saarburg 573 12 413 60,2
Vulkaneifel 261 5 142 77,5
Westerwaldkreis 817 23 593 61,9
Stadt        
Frankenthal 135 2 88 45,1
Kaiserslautern 447 6 315 87
Koblenz 495 20 354 61,4
Landau i.d.Pfalz 128 2 92 42,7
Ludwigshafen 885 3 644 69,1
Mainz 1642 28 1104 113,9
Neustadt Weinst. 185 2 161 22,5
Pirmasens 70 0 53 19,9
Speyer 205 1 162 37,6
Trier 378 1 236 85,2
Worms 419 8 344 50,3
Zweibrücken 105 1 66 38

UP DATE : Stadt Koblenz 26.10 – 22.42 Uhr

Koblenz erreicht Corona-Alarmstufe – Weitreichende Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen stehen bevor
 
Die Stadt Koblenz hat die Corona-Alarmstufe des Landes erreicht, denn die Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner liegt aktuell über 50. Daher hat heute die Corona-Taskforce getagt, in der neben Oberbürgermeister David Langner und Bürgermeisterin Ulrike Mohrs Vertreter des Landes und des Gesundheitsamtes zusammenkommen, um Maßnahmen zu beraten, mit denen das Infektionsgeschehen gesenkt werden kann.
 
Deswegen wird von der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung erlassen, in der eine Vielzahl von Regeln genannt sind, die die Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Gewerbetreibende zu beachten haben. Die Maßnahmen stellten OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs heute öffentlich vor.
 
So gilt etwa eine Maskenpflicht im öffentlichem Raum für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd von 20:00 bis 5:00 Uhr.
 
In der Gastronomie dürfen nur mehr maximal 5 Personen oder 2 Haushalte an einem Tisch sitzen. Es gibt keinen Thekenbetrieb und kein Buffetangebot mehr.
 
Der Verkauf von Alkohol ist Sonntag bis Donnerstag ab 23:00 Uhr und Freitag und Samstag ab 01.00 Uhr verboten.
 
Messen und Spezialmärkte sind nicht mehr möglich.
 
In Hallenbädern gilt eine Personenbeschränkung auf 1 Person pro 20 m². Im Badebetrieb sind Zeitslots für die Nutzenden einzurichten. Duschen und Umkleiden dürfen nur von Einzelpersonen genutzt werden.
 
In Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt eine Maskenpflicht auch am Platz, ebenso wie in Kinos, Theatern, Konzerthäusern oder Kleinkunstbühnen.
 
Museen, Gedenkstätten, Galerien, Schlösser und Ausstellungen dürfen nur von 1 Person pro 20 m² besucht werden.
 
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Außenbereich wird die Zahl der Teilnehmenden auf max. 250 Personen (20% Regel findet keine Anwendung) begrenzt. In Innenräumen gilt bei öffentlichen Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal 50 Personen (20% Regel findet keine Anwendung)
 
Bei privaten Veranstaltungen gilt eine Begrenzung der Teilnehmenden auf max. 25 Personen im öffentlichem Raum sowie auf angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen.
 
Allerdings empfehlen OB Langner und Bürgermeisterin Mohrs dringend es bei privaten Feiern bei maximal 10 Personen zu belassen. Ferner appellieren beide, die bekannten A-H-A-Regel zu beachten, um das Infektionsgeschehen zu bremsen.
 
Die Allgemeinverfügung gilt von Donnerstag, 29. Oktober 0.00 Uhr bis Montag, 30.11.2020.

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