Koblenz hat nun leider einen 7 Tage Wert von 61,4.
Das bedeutet nun dass die Stadt Koblenz in der wahren Ampel die Stufe dunkelrot erreicht hat.
Bei Verdacht auf eine Infektion sollten Betroffene sich zunächst telefonisch bei der rheinland-pfälzischen Hotline “Fieberambulanz” unter der Nummer 0800 99 00 400 melden.
Alternativ können Sie den bundesweiten Patientenservice unter der Nummer 116117 erreichen.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt.
Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen.
Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Stufe 1 (gelb) – Warnstufe:
7-Tage-Inzidenzwert von etwa 20 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner
Wichtig ist, dass eine stärkere Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger als erste Reaktionsstufe bei einer Inzidenz von über 20 Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner stattfindet, damit sich jede/r Einzelne wieder seiner eigenen Verantwortung stärker bewusst wird. Dabei sind vor allem die „AHA-Regeln“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen) hervorzuheben und auf eine konsequente Lüftung in baulichen Einrichtungen hinzuweisen. Gefordert sind dabei auch die Kommunen, wie auch alle anderen Einrichtungen / Betriebe / Vereine / Institutionen.
- erhöhte Aufmerksamkeit
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise
- Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2, regionale Lageanalyse, Etablierung zusätzlicher Meldeketten.
Stufe 2 (orange) – Gefahrenstufe
7-Tage-Inzidenzwert von etwa 35 Fällen / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner
Wichtig ist, das Zusammentreten einer regionalen Corona-Task-Force (betroffene Kommunen, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kommunale Spitzenverbände, Polizei) am ersten Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner.
- Die Task Force gibt Empfehlungen für zu ergreifende Maßnahmen; diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
- Die Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
- Solche Maßnahmen können insbesondere sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm; Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen, Freizeitparks, Messen und an weiteren stark frequentierten Orten; Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; keine Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Personenanzahl für Veranstaltungen bis zu einer Regelgrenze von 20 v. H. der am Veranstaltungsort vorhandenen Platzkapazitäten; Verbot von Kontaktsport; Sperrstunden in der Gastronomie.
Stufe 3 (rot) – Alarmstufe (Risikogebiet)
7-Tage-Inzidenzwert >50 Fälle / 100.000 Einwohnerinnen/Einwohner
Wichtig ist, dass eine flächendeckende Ausbreitung in jedem Fall verhindert wird.
- Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die ggf. mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens verbunden sind. Diese sind als Allgemeinverfügung oder im Erlasswege regional spezifisch umzusetzen.
- Die weiteren Maßnahmen sollen spätestens am 5. Tag der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwerts ergriffen werden, es sei denn das Geschehen ist eingrenzbar.
- Solche Maßnahmen können zusätzlich zu denen der Stufe orange sein: Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm; Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen; Maskenpflicht auf öffentlichen stark frequentierten Plätzen; Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen; Etablierung von Notbetreuungen; Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen; weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern; Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche; Sperrstunde ab 23 Uhr, Außenabgabeverbot von Alkohol.
Landkreis | Bisher bekannt | Todesfälle | Genesen | Gemeldete letzte 7 Tage pro 100.000 |
Ahrweiler | 495 | 4 | 376 | 50,7 |
Altenkirchen | 532 | 12 | 264 | 108,7 |
Alzey-Worms | 522 | 12 | 382 | 42,4 |
Bad Dürkheim | 546 | 13 | 391 | 44,5 |
Bad Kreuznach | 484 | 7 | 361 | 44,2 |
Bernkastel-Wittlich | 476 | 3 | 283 | 100,5 |
Birkenfeld | 309 | 3 | 131 | 97,6 |
Bitburg-Prüm | 676 | 6 | 320 | 155,5 |
Cochem-Zell | 250 | 1 | 172 | 78,2 |
Donnersbergkreis | 227 | 9 | 175 | 23,9 |
Germersheim | 538 | 9 | 395 | 63,6 |
Kaiserslautern | 387 | 1 | 239 | 57,6 |
Kusel | 184 | 1 | 140 | 48,4 |
Mainz-Bingen | 966 | 26 | 639 | 75,7 |
Mayen-Koblenz | 687 | 17 | 493 | 36,4 |
Neuwied | 810 | 5 | 519 | 83,7 |
Rhein-Hunsrück | 329 | 6 | 226 | 62 |
Rhein-Lahn-Kreis | 299 | 7 | 215 | 27 |
Rhein-Pfalz-Kreis | 554 | 5 | 416 | 40,7 |
Südliche Weinstr. | 279 | 4 | 187 | 61,5 |
Südwestpfalz | 241 | 3 | 145 | 60,1 |
Trier-Saarburg | 573 | 12 | 413 | 60,2 |
Vulkaneifel | 261 | 5 | 142 | 77,5 |
Westerwaldkreis | 817 | 23 | 593 | 61,9 |
Stadt | ||||
Frankenthal | 135 | 2 | 88 | 45,1 |
Kaiserslautern | 447 | 6 | 315 | 87 |
Koblenz | 495 | 20 | 354 | 61,4 |
Landau i.d.Pfalz | 128 | 2 | 92 | 42,7 |
Ludwigshafen | 885 | 3 | 644 | 69,1 |
Mainz | 1642 | 28 | 1104 | 113,9 |
Neustadt Weinst. | 185 | 2 | 161 | 22,5 |
Pirmasens | 70 | 0 | 53 | 19,9 |
Speyer | 205 | 1 | 162 | 37,6 |
Trier | 378 | 1 | 236 | 85,2 |
Worms | 419 | 8 | 344 | 50,3 |
Zweibrücken | 105 | 1 | 66 | 38 |
UP DATE : Stadt Koblenz 26.10 – 22.42 Uhr