Kind angefahren – Zeugen gesucht
Am Donnerstag, 27.01.2022, wurde gegen 13:40 h auf der Balduinbrücke in Koblenz ein Kind von einem PKW angefahren. Ersten Ermittlungen zufolge sei das Kind in Höhe der Bushaltestelle plötzlich hinter einem anderen Fahrzeug hervorgelaufen und von dem PKW erfasst worden. Das Kind erlitt eine Kopfverletzung und wurde vom Rettungsdienst in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert. Die Polizeiinspektion 2 bittet Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 0261/103-2910 zu melden.
Betrugsversuche am Telefon nehmen kein Ende
Ob falsche Polizeibeamte, Enkelkinder, Verwandte, Microsoft-Mitarbeiter oder Staatsanwälte – die betrügerischen Anrufe bei meist älteren Mitmenschen reißen nicht ab.
Wie die Kriminalwache mitteilt, gingen in den vergangenen Tagen offenbar wieder sehr viele Anrufe bei Seniorinnen und Senioren ein, wonach ein enges Familienmitglied angeblich nach einem Verkehrsunfall in Untersuchungshaft sitze und nur gegen Zahlung eines möglichst hohen Geldbetrages wieder auf freien Fuß kommen könne. Etliche Strafanzeigen wegen versuchten Betruges wurden aufgenommen.
In Boppard konnte ein aufmerksamer Mitarbeiter einer Bank gerade noch verhindern, dass ein 92-jähriger Mann den Betrügern mit der Übergabe eines 5-stelligen Betrag auf den Leim ging. In einem weiteren Fall in Koblenz stand die Geldübergabe eines solchen Geldbetrages sogar unmittelbar bevor, allerdings weckten die Person der Abholerin des Geldes und die Übergabemodalitäten dann doch das Misstrauen der Betroffenen, die die Geldübergabe dann abbrach.
Die Polizei rät, bei solchen Anrufen aufzulegen, sich durch einen persönlichen Rückruf bei den Angehörigen zu melden und sich nach deren Wohlergehen zu erkundigen. Damit wird der Betrugsversuch dann schnell offenkundig. Wichtig ist dabei aber auch, dass die Betroffenen die Rufnummer der Angehörigen selbst wählen und auf keinen Fall die Rückruf-Funktion des Telefons nutzen. Dann landet man natürlich wieder bei den Betrügern!
Katzenfutter bringt Frau in Haft
Mit 12 gestohlenen Packungen Katzenfutter wurden eine 29-jährige Frau und ihr Begleiter in einem Koblenzer Supermarkt von einem Mitarbeiter erwischt. Es folgte die Aufnahme einer Strafanzeige wegen Ladendiebstahls gegen beide Personen. Während der Mann das Geschäft danach wieder verlassen durfte, wurde der Frau das Katzenfutter “zum Verhängnis”. Bei der Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass gegen sie wegen anderer Delikte noch zwei Haftbefehle vorlagen. Sie wurde in die JVA Koblenz eingeliefert.