Am Dienstag den 29.03.2022 kontrollierten Beschรคftigte des Hauptzollamtes Koblenz auf der A61 gegen 14:00 Uhr einen niederlรคndischen PKW, der mit einer jungen Frau besetzt war.
Die 19-jรคhrige Fahrerin, eine niederlรคndische Staatsangehรถrige, machte bei der Kontrolle einen nervรถsen Eindruck. Sie sagte, das sei darauf zurรผckzufรผhren, dass sie noch eine Fahranfรคngerin sei.
Auf Befragen gab sie, nachdem sie die Frage erst verneint hatte, zu, eine geringen Menge Marihuana dabei zu haben. Sie hรคndigte den Beamten ein Tรผtchen mit etwas mehr als einem Gramm Marihuana aus.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Zรถllner im Innenraum des Fahrzeuges eine Plastiktasche, in der 1.189 g Kokain versteckt war. In einer Handtasche wurden noch ca. 17 g halluzinogene Pilze gefunden. Die junge Frau gab an, von dem Rauschgift nichts zu wissen.
Die Beschuldigte wurde am selben Tag vorlรคufig festgenommen und dem zustรคndigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgefรผhrt. Dieser erlieร auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betรคubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr. Die Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. Fรผr sie gilt bis zu einer rechtskrรคftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall kann erst jetzt verรถffentlicht werden, da man durch eine frรผhere Verรถffentlichung Anschlussermittlungen hรคtte gefรคhrden kรถnnen.
