Am Dienstag den 29.03.2022 kontrollierten Beschäftigte des Hauptzollamtes Koblenz auf der A61 gegen 14:00 Uhr einen niederländischen PKW, der mit einer jungen Frau besetzt war.
Die 19-jährige Fahrerin, eine niederländische Staatsangehörige, machte bei der Kontrolle einen nervösen Eindruck. Sie sagte, das sei darauf zurückzuführen, dass sie noch eine Fahranfängerin sei.
Auf Befragen gab sie, nachdem sie die Frage erst verneint hatte, zu, eine geringen Menge Marihuana dabei zu haben. Sie händigte den Beamten ein Tütchen mit etwas mehr als einem Gramm Marihuana aus.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Zöllner im Innenraum des Fahrzeuges eine Plastiktasche, in der 1.189 g Kokain versteckt war. In einer Handtasche wurden noch ca. 17 g halluzinogene Pilze gefunden. Die junge Frau gab an, von dem Rauschgift nichts zu wissen.
Die Beschuldigte wurde am selben Tag vorläufig festgenommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr. Die Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. Für sie gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Vorfall kann erst jetzt veröffentlicht werden, da man durch eine frühere Veröffentlichung Anschlussermittlungen hätte gefährden können.