Mit einem eher nicht alltäglichen Anliegen meldete sich gestern Mittag eine amtsbekannte 35-Jährige telefonisch bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Koblenz. Aufgrund eines offenen Haftbefehls bat sie um Verhaftung, da sie keine Lust mehr “auf Flucht” habe. Sie wäre zurzeit bei der Caritas im Stadtgebiet und würde dort auf die Bundespolizei warten.
Kurz darauf wurde die Frau tatsächlich am mitgeteilten Ort angetroffen. Eine Überprüfung bestätigte die gemachten Angaben – es lag ein Vorführungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung vor. Der ordnungsgemäßen Ladung zur Hauptverhandlung war sie unentschuldigt ferngeblieben.
Nach telefonischer Rücksprache mit der zuständigen Richterin erfolgte unverzüglich die Vorführung beim Amtsgericht Koblenz. Laut Beschluss wurde der Haftbefehl mit der Auflage, dass sich die Angeschuldigte dreimal wöchentlich bei der Polizei in Koblenz meldet, außer Vollzug gesetzt.