Mit einem eher nicht alltรคglichen Anliegen meldete sich gestern Mittag eine amtsbekannte 35-Jรคhrige telefonisch bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Koblenz. Aufgrund eines offenen Haftbefehls bat sie um Verhaftung, da sie keine Lust mehr “auf Flucht” habe. Sie wรคre zurzeit bei der Caritas im Stadtgebiet und wรผrde dort auf die Bundespolizei warten.
Kurz darauf wurde die Frau tatsรคchlich am mitgeteilten Ort angetroffen. Eine รberprรผfung bestรคtigte die gemachten Angaben – es lag ein Vorfรผhrungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung vor. Der ordnungsgemรครen Ladung zur Hauptverhandlung war sie unentschuldigt ferngeblieben.
Nach telefonischer Rรผcksprache mit der zustรคndigen Richterin erfolgte unverzรผglich die Vorfรผhrung beim Amtsgericht Koblenz. Laut Beschluss wurde der Haftbefehl mit der Auflage, dass sich die Angeschuldigte dreimal wรถchentlich bei der Polizei in Koblenz meldet, auรer Vollzug gesetzt.
