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Köln erlässt nächtliche Ausgangssperre

21:00 bis 05:00 Uhr - Beginn schon um Mitternacht

Köln erlässt nächtliche Ausgangssperre
21:00 bis 05:00 Uhr, Beginn schon um Mitternacht
 
Der städtische Krisenstab der Stadt Köln hat erwartungsgemäß eine
nächtliche Ausgangssperre beschlossen, die bereits ab Mitternacht gilt.
Danach ist es in der Zeit zwischen 21:00 und 05:00 Uhr nur noch mit
einem wichtigen Grund erlaubt, sich außerhalb der eigenen Wohnung
aufzuhalten. Dazu gehört auch der Weg zur Arbeit. Die Stadt Köln war von
der NRW Landesregierung dazu ermächtig worden, eine eigene Verordnung
mit dem nun erlassenen Ausgangsverbot zu erlassen. Hier wollte man nicht
auf die für nächste Woche erwartete Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und der damit verbundenen „Bundesnotbremse“
warten.
 
 
Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) äußerte sich heute
dazu in einer Pressekonferenz. Sie spricht in diesem Zusammenhang von
„einem schweren Tag für Köln“, nennt die Maßnahme aber gleichzeitig
verhältnismäßig. „Das Gesundheitssystem gerät zunehmend an seine
Grenzen, wir müssen steigende Zahlen erwarten“, so Reker weiter. Auch
Einkaufen nach 21 Uhr ist ab sofort untersagt. In Köln haben viele
Supermärkte normalerweise Öffnungszeiten bis Mitternacht.
 
In der weiteren Begründung für den Beschluss werden auch private Treffen
und immer wieder stattfindende Partys angesprochen. Diese „müssen
unbedingt verhindert werden“. In NRW hatte zuletzt der Oppositionsführer
im Düsseldorfer Landtag Thomas Kutschaty mit der Aussage, man müsse die
Menschen „erwischen“, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstoßen, für
einen Shitstorm gesorgt, heute aber mit der Aussage nachgelegt, es gäbe
„immer noch Unbelehrbare, die Partys feiern“.
 
In den Kölner Parks sind ab sofort auch Grillen, Shisha-Rauchen und
jeglicher Alkoholkonsum verboten. Das Gassigehen mit dem Hund bleibt
aber weiterhin erlaubt. Die Polizei wird ab Mitternacht mit 450 Beamten
im Einsatz sein, um die Einhaltung der Sperre zu kontrollieren. Verstöße
werden mit einer Strafe von 250€ geahndet. Der Krisenstab nannte auf
Anfrage keinen Zeitpunkt und keine Ziel-Inzidenz, ab wann die
Ausgangssperre aufgehoben werden könnte. Man betrachte auch sehr genau
weitere Kennzahlen wie zum Beispiel die steigende Auslastung der
Krankenhäuser.
 
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt, erst gestern
hatte das Verwaltungsgericht Mainz einem Eilantrag eines Einwohners
stattgegeben und die Ausgangssperre dort für rechtswidrig erklärt.
 
 
 
 
 

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