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Körperverletzung zum Nachteil eines Busfahrers
Straßenhaus - Körperverletzungsdelikt - Strafverfahren
Körperverletzung zum Nachteil eines Busfahrers
Am 24.10.2024 gegen 15:00 Uhr ereignete sich an einer Bushaltestelle in der Ortschaft Straßenhaus ein Körperverletzungsdelikt zum Nachteil eines Busfahrers.
Aus bislang unbekannten Gründen griff eine männliche Person einen Busfahrer körperlich an und verletzte selbigen leicht. Anschließend flüchtete die Person fußläufig in ein Wohngebiet. Im Rahmen der Fahndung konnte der Täter angetroffen werden. Er hat sich künftig in einem Strafverfahren für sein Verhalten zu rechtfertigen.
Weitere Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei in Straßenhaus in Verbindung zu setzten.