Eine 55-jährige Geschädigte aus Bad Honnef und ein 53-Jähriger aus Unkel führen eine nicht eheliche Lebenspartnerschaft mit getrennten Wohnungen. Am frühen Sonntagmorgen kam es nach dem Besuch eines Grillfestes zum Streit zwischen den Parteien. Die zunächst verbalen Streitigkeiten eskalierten, wobei der Beschuldigte mehrfach nach der Geschädigten schlug. Die Geschädigte erlitt leichte Verletzungen. Beide Parteien haben zuvor auf einer Feier dem Alkohol zugesprochen. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.