Kontaktverbot beschlossene Sache
Bund und Länder beraten über weitere Schritte zur Eindämmung der Corona-Krise. Am Ende steht unter anderem die Einigung, Kontakte zwischen den Bürgern drastisch einzuschränken. In den Beratungen soll es zu heftigen Auseinandersetzungen mit Bayern gekommen sein.
Im Kampf gegen das Coronavirus haben sich Bund und Länder auf eine Art Kontaktverbot geeinigt. Demnach verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Bei Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung gelte die Maßnahme mit Beginn der neuen Woche.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat drastische Bußgelder bei Verstößen gegen das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit zur Eindämmung des Coronavirus angekündigt. Es könnten Strafen bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Es gelte eine “Null-Toleranz-Politik gegen Regelbrecher”, sagte er: “Unvernünftige bestrafen – hart und klar.”
Hessen: Menschen dürfen im Regelfall nur noch allein raus +++
Das Kontaktverbot fällt in Hessen drastischer aus als in Nordrhein-Westfalen. Wie Ministerpräsident Volker Bouffier sagt, sollen Menschen sich nur allein in der Öffentlichkeit bewegen. Ausnahmen gelten für Familien und Hausgemeinschaften sowie für Alleinlebende, die beim Ausgang Unterstützung brauchen.
die bundesweite Zusammenfassung:
EINIGUNG VON BUND UND LÄNDERN
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
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Quelle: NTV