KREIS MYK. Die Wanderwege im Landkreis Mayen-Koblenz erfreuen sich zum Start der Wandersaison ungebrochener Beliebtheit. Was in normalen Zeiten für zufriedene Gesichter gesorgt hätte, treibt jetzt den Verantwortlichen vor Ort die Sorgenfalten auf die Stirn. „Auch für Wanderer gilt unter den aktuellen Bedingungen: Halten Sie die Kontaktsperre ein! An sich freuen wir uns über den großen Zuspruch, den die Traumpfade und Traumpfädchen erfahren. Die Corona-Krise zwingt uns aber leider eine andere Sichtweise auf“, betont Henning Schröder, Geschäftsführer der Rhein-Mosel-Eifel-Touristik (REMET).
Das Einhalten der Kontaktsperre ist aus Sicht der REMET, die die Wanderwege entwickelt hat, derzeit der einzige Weg, Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu verhindern. Dies gilt auch für das Wandern auf Traumpfaden und Traumpfädchen. Die 26 Premium-Wanderwege an Rhein, Mosel und Eifel sind mehrfach mit dem Prädikat „schönster Wanderweg“ im bundesweiten Wettbewerb ausgezeichnet worden und entsprechend beliebt. Auch aktuell wurde beobachtet, dass unzählige Wanderer von nah und fern die Traumpfade frequentieren. Selbst auf Wegen, die aufgrund von Forstarbeiten gesperrt sind, waren Wanderer unterwegs. Aufgrund der hohen Anzahl von Wanderfreunden können die vorgeschriebenen Kontaktverbote auf den teilweise schmalen Pfaden aber nicht mehr eingehalten werden.
„Aus diesem Grund haben sich einige Verbandsgemeinden und Städte entschlossen, einzelne Traumpfade und die Parkplätze oder nur die Parkplätze allein komplett zu sperren. Ziel ist es, dass diese Wege im Augenblick nicht mehr touristisch genutzt werden sollen. Bitte prüfen Sie unter dem Navigationspunkt Wegemanagement, welche Wege davon betroffen sind“, sagt Touristikchef Schröder und appelliert insbesondere an Wanderfreunde aus angrenzenden Landkreisen und Bundesländern: „Bitte nehmen Sie keine weite Anfahrt in Kauf, um die Traumpfade zu wandern. Die Traumpfade sind auch nach der Krise noch da. Bleiben Sie zu Hause!“
An alle anderen, die unbedingt die Traumpfade wandern müssen, gilt allgemeine Verfügung der Landesregierung: Es ist nur zulässig in Gruppen von zwei Personen oder mit den Mitgliedern eines Hausstandes (z.B. Familie) zu wandern. Den nötigen Mindestabstand von rund 2 Metern gilt es einzuhalten. Bei engen Passagen sollten sich Wandergruppen darüber verständigen, wer zuerst geht. Und nicht zuletzt sollte der Traumpfad in der vorgegebenen Richtung gewandert werden, damit es nicht zu unnötigem Begegnungsverkehr kommt. Weitere Informationen zu Schutzmaßnahmen gibt es im Internet unter www.rlp.de/de/startseite.
Die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeinden und Städte werden die Situation vor Ort beobachten und das Einhalten der Regeln kontrollieren. „Wir versprechen: Die Traumpfade und Traumpfädchen sind auch nach Corona noch für Sie da und wir werden Sie wieder herzlich im Traumpfade-Land an Rhein, Mosel und Eifel willkommen heißen“, bitten die Verantwortlichen der Rhein-Mosel-Eifel-Touristik um Verständnis und blicken optimistisch in die Zukunft.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.traumpfade.info
Quelle: kvmyk