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Kontrolle des Ferienreiseverkehrs an der A3

A3 - Straßenverkehr - Zoll

Kontrolle des Ferienreiseverkehrs

BAB 3, Fahrtrichtung Süd, Tank- und Rastanlage Heiligenroth

Am Dienstag, den 02.07.2024, führte die Polizeiautobahnstation Montabaur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Kontrollmaßnahmen des Ferienreiseverkehrs auf der Tank- und Rastanlage Heiligenroth an
der BAB 3 in Fahrtrichtung Frankfurt/Main durch.

Beteiligt an der Kontrolle waren neben den Kräften der Polizeiautobahnstationen Montabaur und Mendig auch Kräfte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz, der Bereitschaftspolizei Koblenz und des Zolls.

Die Kontrolle diente der Steigerung der Verkehrssicherheit des Ferienreiseverkehrs und der Verkehrsunfallprävention. Im Fokus standen Wohnmobile, Wohnwagengespanne und Reisebusse.

Die Fahrzeugführer sollten über die Gefahren im Straßenverkehr durch falsche Beladung, fehlende
oder unzureichende Ladungssicherung und mögliche Folgen für die Fahrzeuginsassen bei schweren Verkehrsunfällen informiert werden.

Im Rahmen der Kontrolle wurden insgesamt 28 Pkw, 32 Wohnwagengespanne/Wohnmobile, 3 Reisebusse, 15 Transporter für gewerblichen Güterverkehr und 101 Personen kontrolliert.

Die der Kontrollstelle zugeführten Wohnmobilen, Wohnwagengespanne und Transporter wurden alle mittels einer mobilen Waage überprüft, um das tatsächliche Gesamtgewicht zu ermitteln und mit dem zulässigen Gesamtgewicht abzugleichen.

In zwei Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt. Einmal wegen unzureichender Ladungssicherung und
im anderen Fall wegen Überladung eines gewerblichen Transports. Hier erfolgt zusätzlich die
Überprüfung der Möglichkeit einer Vermögensabschöpfung.

Drei Personen waren in den polizeilichen Informationssystemen mit Fahndungsausschreibungen
hinterlegt und konnten nach Überprüfung aus den Kontrollmaßnahmen entlassen werden.

Weiterhin wurden vier Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Verstoß gegen die Gutpflicht und Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt erstattet.

Erfreulicherweise waren die überprüften Wohnmobile und Wohnwagengespanne aus
verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

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