Am Freitag, 25. März 2022, gegen 22:00 Uhr, fiel Beamtinnen der Autobahnpolizei Ahlhorn ein Sattelzug mit defekter Front- und Rückbeleuchtung auf der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Osnabrück auf.
Bei der anschließenden Kontrolle auf einem Autohof an der Anschlussstelle Lohne/Dinklage trauten die Beamtinnen ihren Augen kaum.
Der mitgeführte Sattelanhänger, der von Norwegen nach Düsseldorf transportiert werden sollte und laut Typenschild aus dem Jahr 1969 stammte, war in einem so schlechten technischen Zustand, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Alle Reifen des zweiachsigen Anhängers zeigten gravierende Mängel auf. Einige Reifen waren bereits zerborsten und dass obwohl auf der Ladefläche des Sattelanhängers in einem Container ein Generator transportiert wurde.
Beim Blick unter den Sattelanhänger mussten die Beamtinnen des Weiteren feststellen, dass keine Bremsbeläge mehr vorhanden waren. Da auch die Sattelzugmaschine keinen technisch einwandfreien Eindruck machte, wurde die Weiterfahrt untersagt. In einer angrenzenden Prüfstation wurde für Montag ein Termin zur Erstellung eines technischen Gutachtens vereinbart.
Auch bei Inaugenscheinnahme der Dokumente des aus Jordanien stammenden Fahrers musste festgestellt werden, dass das vorhandene touristische Visum eine Arbeitsaufnahme nicht gestattete. Da dieser allerdings gewerblich Fahrzeuge und den Generator für den Export transportierte, wurden gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und in Absprache mit dem Landkreis Vechta aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.
Das am Sattelanhänger angebrachte ungarische Exportkennzeichen, zu dem vor Ort keine Dokumente ausgehändigt werden konnten, war nicht mehr gültig, so dass für den Sattelanhänger auch kein Versicherungsschutz vorhanden war. Somit wurde auch ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Abschließend wurden weitere Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz aufgrund nicht vorhandener Fahrerkarte sowie nach dem Güterkraftverkehrsgesetz festgestellt.
Bei der Vorführung des Fahrzeuggespanns am Montag kam auch der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass sowohl der Sattelanhänger als auch die Sattelzugmaschine als verkehrsunsicher einzustufen sind und von diesen erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr ausgehen. In beiden Fällen hatten die Bremsanlagen unzureichende Wirkung. In diesem Zuge wurde nicht nur das Exportkennzeichen, sondern auch das Kennzeichen der Zugmaschine sichergestellt, um eine Untersagung des Betriebes über die zuständige Zulassungsstelle zu erwirken. Auch das in Düsseldorf ansässige Exportunternehmen wird sich rechtlich verantworten müssen.