Bei einer Nachschau an besagter Örtlichkeit wurden eine 34-Jährige aus Madrid und ein 32-jähriger Münchner angetroffen.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die 34-Jährige der Prostitution nachgehe, ohne hierfür eine Anmeldebescheinigung zu besitzen. Ebenfalls konnte sie keinen entsprechenden Aufenthaltstitel vorweisen.
Die 34-Jährige wurde wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz und wegen Ordnungswidrigkeiten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und dem Prostitutionsschutzgesetz angezeigt und belehrt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde die 34-Jährige entlassen.
Das Kommissariat 35 führt die weiteren Ermittlungen.
