Am 29.07.22 um 11:13 Uhr stellte eine Streifenwagenbesatzung eine selbstfahrende Arbeitsmaschine auf der L302 in Willmenrod fest. Bei der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass das Fahrzeug รผber keine Betriebserlaubnis zum Fahren im Straรenverkehr verfรผgt und deshalb auch nicht versichert war. Der 37-jรคhrige Fahrer des Gefรคhrts muss sich nun wegen des Verstoรes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Am 29.07.22 um 13:25 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einem Feldweg in Herschbach (Oberwesterwald) einen 35-jรคhrigen Freilinger auf seinem Mofa. Es wurde festgestellt, dass der Luftfilter aufgebohrt wurde und somit die Betriebserlaubnis erloschen war. Eine รberprรผfung der Hรถchstgeschwindigkeit ergab, dass das Mofa nicht wie vorgeschrieben 25 km/h, sondern 62 km/h fuhr. Den 35-Jรคhrigen erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Mofa wurde sichergestellt.
Am 29.07.22 um 23:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Westerburg eine sechskรถpfige Personengruppe in der Schloรwiesenstraรe in Westerburg. Eine รberprรผfung der Personalien ergab, dass ein 38-jรคhriger Westerburger einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Kรถrperverletzung hatte. Da er die Strafe in Hรถhe von 1800 EUR nicht bezahlen konnte, sollte er durch die Polizeibeamten festgenommen werden. Bei der Festnahme widersetzte sich der 38-Jรคhrige. Er wurde in die JVA verbracht. Gegen ihn wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Am 30.07.22 um 22:10 Uhr kontrollierten Polizeibeamte auf der B255 in Rennerod eine 58-jรคhrige Rollerfahrerin aus Alpenrod. Es wurde festgestellt, dass die Fahrerin nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaร und zudem drogentypische Auffรคlligkeiten hatte. Ein durchgefรผhrter Drogentest ergab, dass die Fahrerin unter dem Einfluss von Amphetamin und Methamphetamin stand. Weiterhin konnten die Beamten bei der Durchsuchung der 58-jรคhrigen Fahrerin aus Alpenrod eine Dose mit Amphetamin auffinden. Diese wurde sichergestellt. Der Fahrerin wurde eine Blutprobe entnommen. Der Roller wurde sichergestellt. Es wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoรes gegen das Betรคubungsmittelgesetz eingeleitet.
