Speyer – Eine 21-jährige Geschädigte erwarb am 05.12.2022 mehrere Konzertkarten für eine in den sozialen Medien angeworbenen Musikveranstaltung am 25.12.2022. Zusammen mit sieben Freunden fuhren sie zum Veranstaltungsort. Dort erhielten die Freunde VIP-Bändchen und wurden zu den Plätzten geleitet. Doch anstatt einem Auftritt der Band, konnte die Gruppe lediglich beobachten, dass alle Mitarbeiter und auch die Security nach und nach die Örtlichkeit verließen. Ein Mitarbeiter erklärte auf Nachfrage, dass die Veranstaltung abgesagt wurde. Der Gesamtschaden von 1360 Euro wurde trotz mehrfacher Anfrage bei dem Veranstalter nicht erstattet.