Das Leipziger Verwaltungsgericht hat einen Erlass des Universitรคtsklinikums bestรคtigt, werdende Vรคter wegen des Coronavirus nicht mehr in den Kreiรsaal zu lassen.
Zwar sei das Interesse des Antragstellers, eines werdenden Vaters von Zwillingen, nachvollziehbar, teilte das Gericht unter Verweis auf einen Beschluss vom Donnerstag mit.
Dieses mรผsse jedoch in der aktuellen Lage zurรผcktreten, in der es โein elementar wichtiges รถffentliches Interesseโ sei, den funktionierenden Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten.
(Az.: 7 L 192/20)
