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Krankenhaus darf werdendem Vater Zutritt verweigern

Das Leipziger Verwaltungsgericht hat einen Erlass des Universitätsklinikums bestätigt, werdende Väter wegen des Coronavirus nicht mehr in den Kreißsaal zu lassen.

Zwar sei das Interesse des Antragstellers, eines werdenden Vaters von Zwillingen, nachvollziehbar, teilte das Gericht unter Verweis auf einen Beschluss vom Donnerstag mit.
Dieses müsse jedoch in der aktuellen Lage zurücktreten, in der es „ein elementar wichtiges öffentliches Interesse“ sei, den funktionierenden Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten.
(Az.: 7 L 192/20)

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