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Krankenhausmitarbeiter soll sexuelle Handlungen an Leichen vorgenommen haben

23. Januar 2026 2 minutes read
Krankenhausmitarbeiter schändet Leichen in Bünde

Bünde (NRW): Schockierender Verdacht gegen Krankenhausmitarbeiter

Ein erschütternder Fall sorgt in Bünde im Kreis Herford für Entsetzen. Ein 39-jähriger Krankenhausmitarbeiter steht im Verdacht, sich im Lukas Krankenhaus Bünde an Leichen vergangen zu haben. Die Ermittlungsbehörden gehen von mehreren schweren Verstößen gegen die Würde Verstorbener aus.

Verdacht auf sexuelle Handlungen an Verstorbenen

Der Mann arbeitete bis Ende Juni als Hilfsarbeiter in der Klinik. Zu seinen Aufgaben gehörten auch Reinigungsarbeiten im Bereich der Pathologie. Dort lagerten verstorbene Patienten vorübergehend. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige Mitte Juni sowie Ende Dezember 2025 sexuelle Handlungen an den Leichen eines erwachsenen Mannes und einer Frau vorgenommen haben.

Mitarbeiter des Krankenhauses bemerkten Auffälligkeiten an den aufgebahrten Körpern. Laut Berichten lagen Verstorbene plötzlich in veränderter Position oder wiesen Unregelmäßigkeiten an der Kleidung auf. Diese Beobachtungen führten schließlich zu einer Anzeige durch die Klinikleitung.

Polizei durchsucht Wohnung des Tatverdächtigen

Nach intensiven Ermittlungen identifizierten Polizei NRW und die zuständige Staatsanwaltschaft den 39-Jährigen als Tatverdächtigen. Am Mittwoch durchsuchten Einsatzkräfte seine Wohnung. Dabei stellten sie mehrere Datenträger sicher. Zusätzlich musste der Mann eine Speichelprobe abgeben.

Die Ermittler werten derzeit DNA-Spuren und digitale Beweismittel aus. Die Ergebnisse sollen klären, ob sich der Verdacht weiter erhärtet. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt das Verfahren.

Nekrophilie kein eigener Straftatbestand

Juristisch verfolgt die Staatsanwaltschaft den Fall wegen Störung der Totenruhe. Das deutsche Strafrecht kennt keinen eigenen Tatbestand der Nekrophilie. Da die betroffenen Personen bereits verstorben waren, scheidet eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs aus.

Nach § 168 Strafgesetzbuch ahndet das Gesetz Handlungen, die die Würde eines Toten oder das Pietätsempfinden der Allgemeinheit verletzen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Öffentliche Bestürzung und laufende Ermittlungen

Der Fall „Krankenhausmitarbeiter schändet Leichen in Bünde“ löst weit über den Kreis Herford hinaus Entsetzen aus. Die Ermittlungen dauern an. Die Behörden prüfen, ob weitere Taten vorliegen.

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